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Überschuldung in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Hände halten ein leeres Portemonnaie. Bildrechte: ©photobyphotoboy - stock.adobe.com
Eine Überschuldung von privaten Haushalten liegt vor, wenn Einkommen, Einnahmen und Vermögen dauerhaft nicht ausreichen, um finanzielle Rückstände auszugleichen. Welche Gründe dazu führen, dass Menschen in Niedersachsen in eine Überschuldungssituation geraten und wie diese aufgelöst werden kann, beantwortet die Überschuldungsstatistik.

Wozu dient die niedersächsische Überschuldungsstatistik?

Ziel der Überschuldungsstatistik ist es, die Situation überschuldeter beziehungsweise von Überschuldung bedrohter Personen und Haushalte in Niedersachsen zu erfassen. Die Erkenntnisse dienen einerseits dazu, Lösungsvorschläge zu entwickeln, wie Überschuldungssituationen verhindert werden können und anderseits dazu Lösungsansätze aufzuzeigen, wie sich Wege aus einer schwierigen finanziellen Situation finden lassen.

Hauptnutzer der Überschuldungsstatistik sind Bundes- und Landesministerien, Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände in sozialer oder kommunaler Trägerschaft sowie kirchliche Einrichtungen.

Wie wird die Überschuldungsstatistik erstellt?

Die Überschuldungsstatistik ist eine zentrale Statistik, die vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und aufbereitet wird. Anschließend werden den Statistischen Landesämtern die jeweiligen Landesergebnisse bereitgestellt – im Falle des Landesamtes für Statistik Niedersachsens sind das die Daten der Überschuldung in Niedersachsen.

Die Überschuldungsstatistik ist eine freiwillige Erhebung bei den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, die in der Trägerschaft von Wohlfahrts- und Verbraucherverbänden, Gemeinden sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen oder die als gemeinnützig anerkannt oder als Verein eingetragen sind. Es werden nur Daten von Personen von den Schuldnerberatungsstellen übermittelt und somit in den Ergebnissen dargestellt, die ihre Zustimmung zur Teilnahme an der Überschuldungsstatistik gegeben haben.

Die Grafik zeigt mögliche Quellen für eine Überschuldung von Privatpersonen wie ein Haus, ein Smartphone oder ein Auto.   Bildrechte: LSN

Welche Daten werden in der Überschuldungsstatistik erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?

Direkt bei den beratenen Personen und Haushalten werden die Gründe beziehungsweise Auslöser der Überschuldungssituation wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Erkrankung, Trennung oder Scheidung erfragt. Weiterhin erfasst die Statistik sozioökonomische Merkmale einer Schuldnerin oder eines Schuldners wie Alter, Geschlecht, Haushaltstyp, Familienstand und Bildungsstand.



Außerdem werden die Zahl der Gläubigerinnen und Gläubiger, die Gläubigerarten (z. B. Versandhäuser, Kreditinstitute, Telekommunikationsunternehmen, öffentliche Gläubigerinnen und Gläubiger, Vermieterinnen und Vermieter, Unterhaltspflichten) sowie die Höhe der ausstehenden Zahlungen erfasst.

Darüber hinaus werden Angaben zum Stand oder Ausgang der Beratung zum Beispiel in Form einer außergerichtlichen Schuldenberatung oder der Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (ohne Schuldenbereinigungsplanverfahren) gemacht.

Die Daten der Überschuldung in Niedersachsen werden jährlich aktualisiert und in einem Statistischen Jahresbericht aufbereitet.

Wo liegen die Grenzen der Überschuldungsstatistik?

Die Überschuldungsstatistik kann keine Aussagen zur Gesamtzahl der in Niedersachsen überschuldeten Personen und Haushalte treffen. Dies liegt zum einen daran, dass nur Personen erfasst werden, die eine Beratung hinsichtlich ihrer finanziellen Situation in einer Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle in Anspruch nehmen. Personen, die überschuldet sind und dennoch keine Beratungsangebote wahrnehmen, können in der Überschuldungsstatistik nicht gezählt werden. Zum anderen muss nicht jede Person, die sich in einer Schuldnerberatungsstelle beraten lässt, zwangsläufig überschuldet sein. Außerdem gibt es auch noch weitere Einrichtungen und Dienstleister, die Schuldnerberatungen durchführen – zum Beispiel Sozialämter, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen oder Steuer- und Wirtschaftsberater/-innen.

Da nicht alle Beratungsstellen und die von ihnen beratenen Personen in Niedersachsen an der Überschuldungsstatistik teilnehmen und die regionale Beteiligung sehr unterschiedlich ausfällt, werden nur Landesergebnisse in den Tabellen dargestellt. Eine tiefere regionale Auswertung kann nicht erfolgen.

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