Frau Kuwatsch
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Kostendaten der Krankenhäuser in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Rechtsgrundlage dieser Erhebung ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung – KHStatV) in der für das Berichtsjahr gültigen Fassung.
Sie gilt in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz – BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch die Neufassung vom 20.10.2016 (BGBl. I S. 2394).
Konzept der Datengewinnung
Alle Betriebe und Unternehmen sind gemäß § 11a des Bundesstatistikgesetzes dazu verpflichtet, ihre Angaben auf elektronischem Wege an das jeweilige Statistische Landesamt zu übermitteln. Hierzu sind die von den Statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen.
Für die Datenlieferung auf elektronischem Wege stehen zwei Verfahren zur Verfügung:
- Online-Meldeverfahren IDEV: Die Auskunftspflichtigen erfassen ihre Daten in einem Online-Fragebogen und können die Daten aus diesem heraus sicher an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermitteln.
- Automatisierte Datenmeldung mittels Softwareschnittstelle über e-Statistik.Core: Die Daten können elektronisch über einen sicheren Online-Zugang an das LSN übermittelt werden.
Datenaufbereitung
Im LSN werden die von den Einrichtungen übermittelten Einzeldaten auf Fehler, Qualität und Plausibilität geprüft und in eine einheitliche Datenstruktur gebracht. Auf dieser Basis lassen sich Tabellen für die Ergebnisdarstellung erzeugen. Der Landesdatensatz wird anschließend an das Statistische Bundesamt übermittelt.
Genauigkeit und Zuverlässigkeit
Da es sich um eine Vollerhebung handelt, können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche nachgefragten Merkmale (Personalkosten, Sachkosten etc.) in der Erhebung enthalten sind.
Bedingt durch strukturelle und gesetzliche Änderungen im Bereich der stationären Gesundheitsvorsorge sind regelmäßige Anpassungen der Erhebungsinstrumente notwendig. Durch das Versenden ausführlicher Erläuterungen zu den Erhebungsmerkmalen und den Änderungen im Erhebungsbogen an die berichtspflichtigen Einrichtungen werden Fehler aufgrund von Missverständnissen/Unklarheiten vermieden. Mögliche Fehler können durch Rückfragen und im Rahmen der Datenaufbereitung bei der Plausibilisierung der Angaben korrigiert werden.
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