Frau Kuwatsch
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Kostendaten der Krankenhäuser in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Bei der Krankenhausstatistik handelt es sich um eine jährliche Totalerhebung bei den Krankenhäusern und den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Die Statistik der Kostendaten der Krankenhäuser in Niedersachsen beinhaltet Angaben über das Kostenvolumen, die Kostenstruktur und die Kostenentwicklung in der stationären Versorgung. Sie schafft damit die statistische Basis für zahlreiche gesundheitspolitische Entscheidungen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene.
Welche Daten werden zu den Kosten der niedersächsischen Krankenhäuser erhoben und aus welchen Quellen stammen diese?
Maßgeblich für die statistische Erfassung einer Einrichtung ist die Wirtschaftseinheit. Darunter wird jede organisatorische Einheit unter einheitlicher Verwaltung verstanden, für die auf Grundlage der kaufmännischen Buchführung ein Jahresabschluss erstellt wird. Ein Krankenhaus als Wirtschaftseinheit kann mehrere selbstständig geleitete Fachabteilungen oder Fachkliniken umfassen.
Wesentliche Erhebungsmerkmale der Kostennachweise für Krankenhäuser sind:
- Personalkosten (nach Beschäftigtengruppen)
- Ärztlicher Dienst
- Pflegedienst
- Medizinisch-technischer Dienst
- Funktionsdienst
- Wirtschafts- und Versorgungsdienst
- Verwaltungsdienst
- übrige Personalkosten
- Sachkosten (Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen)
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen, Steuern
- Zinsen für Betriebsmittelkredite
- Kosten des Krankenhauses insgesamt
- Kosten der Ausbildungsstätten (Personal- und Sachkosten)
- (Brutto-)Gesamtkosten
- Abzüge (für nicht-stationäre Leistungen, z. B. für Ambulanz, wissenschaftliche Forschung und Lehre)
- Bereinigte Kosten
- Nachrichtlich (seit 2018): Aufwendungen für den Ausbildungsfonds
Die Kostendaten zu den niedersächsischen Krankenhäusern liefern die Betriebe und Unternehmen elektronisch an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Die Statistik ist eine Vollerhebung. Die Ergebnisse werden jährlich veröffentlicht.
Wo liegen die Grenzen der Statistik über die Kostennachweise der Krankenhäuser?
Die Erhebung erstreckt sich auf alle Krankenhäuser in Niedersachsen, die der stationären und der vor- bzw. nachsorglichen Krankenhausbehandlung dienen. Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug sowie Polizeikrankenhäuser sind ausgenommen.
Krankenhäuser im Sinne dieser Erhebung sind Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V. Buch (SGB V)
- der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,
- fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen,
- über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten,
- mit Hilfe von jederzeit verfügbarem ärztlichen, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der Patientinnen und Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu lindern oder
- Geburtshilfe zu leisten und
- in denen die Patientinnen und Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
Wozu dient die Statistik zu den Kosten der niedersächsischen Krankenhäuser und wer nutzt sie?
Die Ergebnisse der Kostendaten der niedersächsischen Krankenhäuser bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie dienen zudem den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Die Erhebung liefert wichtige Informationen über das Kostenvolumen und die Kostenentwicklung in der stationären Versorgung.
Die Kostendaten nutzen die Gesundheits- und Sozialministerien des Bundes und der Länder, wissenschaftliche Einrichtungen und Institute, Unternehmensberatungsgesellschaften, Medien und die interessierte Öffentlichkeit, aber auch verschiedene internationale Institutionen (Europäische Kommission, Eurostat, OECD, WHO).