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Vierteljährliche kommunale Kassenstatistik Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN
Die kommunale vierteljährliche Kassenstatistik wird als Vollerhebung quartalsweise durchgeführt. Die Ergebnisse sollen kurzfristige Bewertungen der finanziellen Situation öffentlicher Haushalte ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (FPStatG). Entscheidend ist der § 3 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 6 in Verbindung mit § 2, Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 10 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes. Demnach sind kommunalen Kernhaushalte sowie kameral oder doppisch buchende Extrahaushalte in die Erhebung miteinzubeziehen. Die Kassenstatistik wird analog zum kommunalen Bereich auch im staatlichen Bereich bei Bund und Ländern sowie bei den Trägern der Sozialversicherungen erhoben und ausgewertet.

Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetztes (BStatG) geheim gehalten soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. § 15 FPStatG als eine solche besondere Rechtsvorschrift, die die Veröffentlichung von Ergebnissen der Finanzstatistiken auf Ebene der Erhebungseinheiten mit Ausnahme der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 FPStatG genannten Stellen zu lässt.

Erhebungsmethodik

Art der Datengewinnung

Als Datenbasis dienen vor allem die elektronischen Haushaltswirtschaftssysteme der Gemeinden und Gemeindeverbände. Aus diesen Systemen erhält das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) vierteljährlich einen elektronischen Abzug mit den relevanten Konten aus der Finanzrechung. Lediglich für die Bereiche Baumaßnahmen und Soziales werden Kombinationen aus Produkt und Konto abgefragt. Die Kassenstatistik zählt somit zu den Sekundärerhebungen. Die Datenübermittlung erfolgt ausschließlich im Rahmen eines Onlineverfahrens über das sog. IDEV-System. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.

Datengrundlage doppische Finanzrechnung

Im doppischen Rechnungswesen werden die Finanzvorfälle nach der Art der Zahlung in Konten und nach dem Aufgabenbereich in Produkten erfasst. Der Kontenrahmen des doppischen Rechnungswesens gliedert sich in drei Komponenten („Drei-Komponenten-Rechnungswesen“):

  • Bilanz (Kontenklassen 0, 1, 2)
  • Ergebnisrechnung (Kontenklassen 3, 4, 5)
  • Finanzrechnung (Kontenklassen 6 und 7)

Die Bilanz bildet ein Verzeichnis der Bestandsgrößen an Vermögen, Schulden, liquiden Mitteln sowie der Nettoposition. Die Ergebnisrechnung erfasst in Anlehnung an die Gewinn- und Verlustrechnung im Handelsrecht (HGB) die Finanzvorfälle nach dem Ressourcenverbrauchskonzept in Erträgen und Aufwendungen. In der Finanzrechnung als dritte Säule des doppischen Rechnungswesens hingegen sollten alle Finanzvorfälle nach Ein- und Auszahlungen als reine Zahlungsströme nachgewiesen werden. Die Finanzrechnung findet ihre Entsprechung im kaufmännischen Rechnungswesen in der Kapitalflussrechnung. Das Konzept der Finanzrechnung ist eng verwandt mit der kameralen Rechnungslegung, die ebenfalls reine Zahlungsgrößen als Einnahmen und Ausgaben abbildete. Bis dato werden in der Finanzstatistik nur die Daten der doppischen Finanzrechnung in der Finanzstatistik erfasst und dargestellt.

Genauigkeit

Die vierteljährliche Kassenstatistik wird quartalsweise als Totalerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei der Totalerhebung sind nicht-stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, sie werden aber durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im LSN minimiert, so dass die Ergebnisse der Kassenstatistik von hoher Datenqualität sind und somit den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik grundsätzlich in vollem Umfang genügen.

Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit

Ab dem Berichtsjahr 2012 basieren die Auswertungen auf der doppischen Systematik. Die Auswertungen bis einschließlich des Berichtsjahres 2011 wurden auf Basis des kameralen Rechnungswesens durchgeführt. In den Jahren der Einführung der kommunalen Doppik von 2006 bis 2011 fand eine Umsetzung der Daten von doppisch liefernden Kommunen in das kamerale Rechnungswesen statt, um einen einheitlichen Datenbestand für die Auswertung zu erzeugen. In dieser Übergangszeit ist es bei der Datenerstellung systembedingt zu einer Beeinträchtigung der Aussagekraft gekommen. Auch sind die Ergebnisse auf Basis des kameralen Datenbestandes bis 2011 nur eingeschränkt mit denen der Doppik vergleichbar, weil die Zuordnungen zu den finanzstatistischen Größen teilweise geändert wurden.

In Niedersachsen fanden in den letzten Jahren auf der kommunalen Ebene Gebietsreformen statt. Um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Berichtsjahres mit den Vorjahresdaten herzustellen, werden die Daten des Vorjahres in solchen Fällen gegebenenfalls auf den Gebietsstand des Berichtsjahres umgerechnet.

Durch die Anwendung der haushaltswirtschaftlichen Darstellung ab dem Berichtsjahr 2016 sollen zukünftig die Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar sein.

Periodische Zuordnung der Finanzvorfälle

Die vierteljährliche Kassenstatistik verzeichnet, wie die Bezeichnung bereits nahelegt, die Ein- und Auszahlungen nach dem Zugang, d. h. zum Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses der Zahlungen (kassenmäßige Zuordnung). Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zu der Jahresrechnungsstatistik, die die Zahlungsströme immer dem sachlich maßgebenden Rechnungsjahr zuordnet (periodengereichte Zuordnung).
So werden beispielsweise die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer für das 4. Quartal des Jahres t erst im 1. Quartal des folgenden Jahres t+1 ausgezahlt. Die Kassenstatistik verbucht diese Zahlungen im 1. Quartal t+1, die Jahresrechnungsstatistik im Jahr t.

Auswertungsmethodik

Statistischer Nachweis der Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Untergliederung nach Verwaltungsformen orientiert sich nach den Gemeindearten, wie sie in dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschrieben sind. Dabei werden statistisch zunächst Gemeinden und Gemeindeverbände unterschieden. Zu den Gemeinden zählen:

  • Einheitsgemeinden

    Unter Einheitsgemeinden werden alle kreisangehörigen Gemeinden gefasst, die keine Mitgliedsgemeinden darstellen. Selbstständige Städte und selbstständige Gemeinden und Städte mit Sonderstatus im Sinne des NKomVG werden statistisch bei den Einheitsgemeinden nachgewiesen.

  • Kreisfreie Städte

    Kreisfreie Städte erfüllen neben den Aufgaben einer Gemeinde die Aufgaben der Landkreise.

  • Mitgliedsgemeinden

    Mitgliedsgemeinden sind rechtlich selbständige, kreisangehörige Gemeinden, deren Verwaltungsaufgaben ganz oder teilweise von einer Samtgemeinde wahrgenommen werden.
Die beiden gemeindefreien Bezirke Osterheide und Lohheide werden finanzstatistisch unter die Einheitsgemeinden subsumiert.

Gemeindeverbände im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes sind Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover.
  • Samtgemeinden

    Samtgemeinden stellen einen Gemeindeverband aus Mitgliedsgemeinden dar. Sie erfüllen die Verwaltungsaufgaben ihrer (meist kleinen) Mitgliedsgemeinden. Samtgemeinden werden zur Stärkung der Verwaltungskraft gebildet.

  • Landkreise

    Landkreise nehmen die Verwaltungsaufgaben der kreisangehörigen Gemeinden war, sofern diese von überörtlicher Bedeutung sind oder die Verwaltungs- oder Finanzkraft der zugehörigen Gemeinden oder Samtgemeinden übersteigt. Die Region Hannover wird hier im Bereich der Landkreise nachgewiesen.

Regionale Gliederung der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Finanzstatistiken können grundsätzlich auf Ebene der einzelnen Gemeinde dargestellt werden. Ebenso werden Daten auf Ebene der Kreise und der Verwaltungseinheiten (VE) ausgewiesen. Die Kreisebene enthält die Daten der kreisfreien Städte und der Landkreise. Die Verwaltungseinheitenebene umfasst die kreisfreien Städte, die Einheitsgemeinden, die Samtgemeindebereiche und der Vollständigkeit halber die Landkreise.
Unter einem Landkreisbereich ist ein Aggregat bestehend aus den finanzstatistischen Daten des Landkreishaushaltes und der kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Samtgemeinden zu verstehen. Zahlungsströme innerhalb des Landkreisbereiches (LKB) werden nach Möglichkeit herausgerechnet. So werden bei der Bildung der Landkreisbereiche die Beträge für die Samtgemeinde- und die Kreisumlage abgesetzt. Dadurch kann es bei einzelnen Größen zu Abweichungen bei den regionalisierten Darstellungen kommen. Analog dazu werden Samtgemeindebereiche (SGB) aus den Haushalten der Samt- und Mitgliedsgemeinden gebildet. Diese Aggregate werden dann um die Samtgemeindeumlage bereinigt.

Abgrenzung des öffentlichen bzw. nicht-öffentlichen Bereichs

Um die Verflechtungen der kommunalen Finanzbeziehungen zu den anderen Sektoren der Volkswirtschaft aufzuzeigen, werden in der Systematik bei den sachlich relevanten Größen zwischen dem öffentlichen und dem nicht-öffentlichen Bereich unterschieden (sog. Bereichabgrenzung).
Der öffentliche Bereich setzt sich zusammen aus: Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, gesetzlichen Sozialversicherungen und verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und Sonderrechnungen. Den nicht-öffentlichen Bereich bilden die privaten Unternehmen sowie die übrigen Bereiche.

Darstellungsweise

Grundlage aller Auswertungen sind die Konten der doppischen Finanzrechnung. Diese werden für Zwecke der Tabellierung und Auswertung zu finanzstatistischen Größen verdichtet, die in der haushaltswirtschaftlichen Darstellung definiert sind.

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