Frau Gerken-Westphal
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Jahresabschlussstatistik - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Allgemeine Angaben
Die Jahresabschlussstatistik (JAB) und Statistik der vierteljährlichen Finanzen der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte (vFEU) sind die Pendants der Jahresrechnungsstatistik (GFR) und der Kassenstatistik (GFK). Während sich die letzteren beiden Erhebungen an Einheiten mit doppischen oder noch kameralen Rechnungswesen richten, dienen JAB und vFEU zur Abdeckung des öffentlichen Sektors für Einheiten mit einem kaufmännischen Rechnungswesen.
Rechtsgrundlage für beide Statistiken ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (FPStatG). Entscheidend ist der § 3 Abs. 6 Nr. 4 und 7 Nr. 4 in Verbindung mit § 2, Abs. 1 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes. Demnach sind kaufmännisch buchende öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) in die Jahresabschlussstatistik einbeziehen. Die Teilmenge der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte stellen eine Basis für die Statistik der vierteljährlichen Finanzen der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte (vFEU) dar (vgl. Schalenkonzept).
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetztes (BStatG) geheim gehalten soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. Eine solche besondere Rechtsvorschrift ist § 15 FPStatG, die die Veröffentlichung von Ergebnissen der Finanzstatistiken auf Ebene der Erhebungseinheiten mit Ausnahme der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 FPStatG genannten Stellen zulässt.
Erhebungsmethodik
Erhebungsinhalte
Beide Statistiken erheben Informationen aus der kaufmännischen Rechnungslegung, dazu gehören Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz, dem Anlagennachweis, den erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen und aus der Verwendung des Jahresergebnisses. Zusätzlich werden in der Jahresabschlussstatistik unter anderem Angaben zu der Zahl der Beschäftigten und der Art des Abschlusses erfragt. Der Merkmalskatalog der vierteljährliche Finanzstatistik der kaufmännischen Extrahaushalte ist gegenüber der Jahresabschlussstatistik deutlich reduziert. Die vierteljährliche Finanzstatistik der FEU beinhaltet noch die Erhebung der vierteljährlichen Schuldenstatistik.
Der Aufbau und die Abgrenzung der Erhebungsmerkmale folgen einer eigenen Systematik, den sog. FEU-Kodes.
Art der Datengewinnung
Als Datenbasis dienen vor allem die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnung und das Quartalsreporting der Berichtseinheiten. Die Datenerhebung erfolgt mittels elektronischer Formulare im Online-Meldesystem IDEV (IDEV = Internet Datenerhebung im Verbund). In diesen Formularen ist eine Plausibilitätsprüfung hinterlegt.
Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Leitungen der berichtspflichtigen Einheiten, die für das Rechnungswesen zuständigen Stellen oder, soweit die Angaben hier nicht erlangt werden können, die Träger dieser Erhebungseinheiten.
Genauigkeit
Die Jahresabschlussstatistik wird als Totalerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei der Totalerhebung sind nicht-stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, sie werden aber durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) minimiert, so dass die Ergebnisse der Jahresabschlussstatistik von hoher Datenqualität sind und somit den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik grundsätzlich in vollem Umfang genügen.
Für die vierteljährliche Finanzstatistik der FEU wird eine sogenannte Abschneidegrenze angewendet. Danach werden nur Einheiten in die Erhebung einbezogen, deren Erträge oder Aufwendungen 1.000.000 Euro übersteigen. Vielmehr werden hier die vierteljährlichen Daten auf Basis der Jahresabschlussstatistik geschätzt.
Räumliche und zeitliche Vergleichbarkeit
Die Jahresabschlussstatistik wird für alle Bundesländer und für die Bundesbeteiligungen nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Länder sind daher räumlich vergleichbar, auch wenn z. B. der Ausgliederungsprozess aus den Kernhaushalten in den einzelnen Ländern unterschiedlich weit fortgeschritten ist.
Die dargestellten Ergebnisse der Jahresabschlussstatistik entsprechen sachlich und systematisch dem Stand des jeweiligen Erhebungsjahres. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Zeitablauf wird durch Änderungen in der gesetzlichen Grundlage, durch den Wechsel von Klassifikationen sowie durch mögliche Änderungen im Berichtskreis eingeschränkt. So werden z. B. ab dem Berichtsjahr 2011 auch die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, deren Träger die gesetzlichen Sozialversicherungen sind, in den Berichtskreis einbezogen. Darüber hinaus unterliegt der Berichtskreis natürlichen Fluktuationen, die sich durch Neugründungen, Beteiligungserwerb, Beteiligungsveräußerung, Liquidationen, Wiedereingliederungen in die Kernhaushalte sowie Ausgliederungen aus den Kernhaushalten ergeben.