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Jahresabschlussstatistik und vierteljährliche Finanzen - Informationen für Auskunftspflichtige

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Online-Verfahren

Die Auskunftspflichten zu den Statistiken der öffentlichen Finanzen ergeben sich aus dem Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst. Die genauen Anforderungen sind im § 11 geregelt. Auskunftspflichtig sind in der Regel die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Erhebungseinheit oder die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen.


Nach § 11a Bundesstatistikgesetz müssen alle Berichtspflichtigen ihre Meldungen über Online-Verfahren an die Statistischen Ämter übermitteln.

Die Möglichkeit zur Übermittlung der Daten ist nur mit dem Online Meldeverfahren IDEV - "Internet-Datenerhebung im Verbund" möglich. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Jahresabschlussstatistik 2023

Vierteljährliche Erhebung der Finanzen der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU) 2024

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