Frau Rosenbohm
Tel. 0511 9898-3242
Grundbefragung - Informationen für Auskunftspflichtige
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
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Online-Verfahren
Die Auskunftspflichten zu den Statistiken der öffentlichen Finanzen ergeben sich aus dem Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst. Die genauen Anforderungen sind im § 11 geregelt. Auskunftspflichtig sind in der Regel die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Erhebungseinheit oder die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen.
Nach § 11a Bundesstatistikgesetz müssen alle Berichtspflichtigen ihre Meldungen über Online-Verfahren an die Statistischen Ämter übermitteln.
Die Möglichkeit zur Übermittlung der Daten ist nur mit dem Online Meldeverfahren IDEV - "Internet-Datenerhebung im Verbund" möglich. Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Grundbefragung 2024
Kernhaushalte der Kommunen
- Anschreiben (pdf)
- Bearbeitungshinweise NEU (pdf)
- Handreichung für das Online-Formular (pdf)
- Anleitung automatische Passwortrücksetzung (pdf)