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Scheidungen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein gebrochenes Herz symbolisiert die Ehescheidungen in Niedersachsen. Im Hintergrund ist ein Standesamt zusehen. Bildrechte: LSN

Die Scheidungsstatistik oder Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen unterscheidet sich von den anderen Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegungen. Diese Statistik ist eine jährliche Erhebung und umfasst die rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen vor den niedersächsischen Familiengerichten.

Welche Daten werden in der Statistik der Ehescheidungen in Niedersachsen erhoben und wie wird sie durchgeführt?

Die durch richterlichen Beschluss (vor 2009: Urteil) abgeschlossenen Verfahren zur Scheidung oder Aufhebung einer Ehe in Niedersachsen werden zahlenmäßig unter anderem nach Antragsteller, Inhalt der Entscheidung, Alter, Ehedauer, Zahl der gemeinsamen minderjährigen Kinder (Scheidungskinder) und Staatsangehörigkeit erhoben.

Nach § 3 Nummer 1 Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG) werden bei gerichtlichen Entscheidungen über Ehesachen folgende Tatbestände erfasst:

  • Angabe darüber, ob der Antrag von einem der Eheleute oder von beiden gemeinsam oder einer Verwaltungsbehörde gestellt worden ist, Erklärung des Antragsgegners, Inhalt der Entscheidung und Tag der Rechtskraft der Entscheidung,

  • Staatsangehörigkeit und Tag der Geburt der Eheleute, Tag der Eheschließung, Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder,

  • Kreis oder kreisfreie Stadt, in dem/in der der für den Gerichtsstand maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt liegt.

Das Alter der geschiedenen Personen und die Dauer der Ehe werden konkret berechnet (Differenz von Scheidungs- und Geburtsdatum bzw. von Scheidungs- und Eheschließungsdatum).

Seit dem Berichtsjahr 2019 erhebt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auch die Ehescheidungen von gleichgeschlechtlichen Ehen in Niedersachsen analog zu den bisher erfassten Ehescheidungen.

Die Scheidungsstatistik ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Geschäftsstellen der niedersächsischen Familiengerichte auf Basis der Gerichtsakten. Die Datengewinnung erfolgt in der Regel elektronisch (Automationsprogramme in den Geschäftsstellen der Familiengerichte). Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu den Geheimhaltungsvorschriften finden Sie in den methodischen Hinweisen.

Wo liegen die Grenzen der Statistik der Ehescheidungen in Niedersachsen?

Nicht erfasst werden Ehelösungssachen von Menschen aus Niedersachsen, die im Ausland von ausländischen Gerichten sowie vor ausländischen Konsulaten in Deutschland geschieden worden sind. Nicht erfasst sind zudem diejenigen Fälle, in denen beide Eheleute von der Meldepflicht nach § 14 Melderechtsrahmengesetz vom März 2002 befreit sind, z. B. Diplomaten. Hier kann es zu einer Untererfassung kommen.

Unberücksichtigt bleiben zudem auf andere Weise erledigte Verfahren, die – beispielsweise wegen Rücknahme des Scheidungsantrages oder des Verfahrens – noch nicht rechtskräftig waren.
Nicht nachgewiesen werden ebenso die Ehelösungen durch Tod eines Partners.

Die Ergebnisse der Scheidungsstatistik besitzen insgesamt eine hohe Qualität. Bei der Beurkundung der Ehescheidungen werden die Angaben vom Urkundsbeamten überprüft. Die an das LSN gemeldeten Angaben werden auf Richtigkeit geprüft. Eventuelle Unstimmigkeiten werden durch Rückfragen geklärt. Damit ist eine hohe Datenqualität gegeben.

Wozu dienen Daten zu den Scheidungen und wer nutzt sie?

Die Statistik rechtskräftiger Beschlüsse in Eheauflösungssachen liefert Grunddaten über die Zahl der Ehescheidungen in Niedersachsen und die demographischen Basisinformationen der Ehegatten. Diese Statistik zeigt die Entwicklung der Ehescheidungen in der Vergangenheit bis zum aktuellen Berichtsjahr auf. Sie dient somit als Grundlage für familien- und sozialpolitische Untersuchungen und Entscheidungen. Zu den Hauptnutzerinnen und -nutzern der niedersächsischen Scheidungsstatistik zählen die Bundesministerien und Bundesbehörden wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die jeweiligen Länderressorts sowie nationale und internationale Organisationen. Auch Wirtschaftsverbände, die Wissenschaft, Interessenvertretungen, Medien und Presse nutzen die Ehelösungsstatistik.

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