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Ausländische Bevölkerung in Niedersachsen – Ergebnisse des Ausländerzentralregisters
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Ausländerstatistik gibt Auskunft über die Anzahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Niedersachsen, sie basiert auf dem Ausländerzentralregister (AZR).
Zu den Ausländerinnen und Ausländern zählen dabei alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes keine Deutschen sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Schutzsuchende.
Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten und mit entsprechendem aufenthaltsrechtlichen Status im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst sind.
Entsprechendes Tabellenmaterial ist in der Datenbank des Statistischen Bundesamtes zu finden.
Welche Daten werden zur ausländischen Bevölkerung in Niedersachsen erhoben und aus welchen Quellen stammen diese? Wie wird diese Statistik erstellt?
Die Ausländerstatistik ist eine Sekundärstatistik, die auf den Verwaltungsdaten des AZR basiert. Es handelt sich bei dieser Erhebung um eine Vollerhebung. Zur Grundgesamtheit zählen alle Ausländerinnen und Ausländer, die im AZR registriert sind. Den Anlass der Speicherung im AZR regelt § 2 AZR-Gesetz. Es handelt sich um Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, das heißt in der Regel länger als drei Monate. Die registerführende Behörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), führt im AZR die Datenbestände aller lokalen Ausländerbehörden zentral zusammen. Das Statistische Bundesamt erhält jährlich die anonymisierten Datensätze ausländischer Personen zum Stichtag 31.12., wobei das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) einen Datenauszug für Niedersachsen erhält. Die Ergebnisse aus dem AZR liegen bis auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.
Der Datenauszug enthält Informationen zu der ausländischen Bevölkerung, die sich in Deutschland beziehungsweise in Niedersachsen aufhält:
- Staatsangehörigkeit,
- Geschlecht,
- aufenthaltsrechtlicher Status,
- Aufenthaltsdauer,
- Alter,
- Geburtsort (Deutschland/Ausland),
- Familienstand und
- Meldestatus.
Der Nachweis der ausländischen Bevölkerung bezieht sich auf die Staatsangehörigkeit, unter der eine Person am Auszählungsstichtag im AZR geführt wurde. Diese entspricht nicht immer den aktuellen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnissen, vor allem bei kürzlich erfolgten Staatsgründungen. Aktualisierungen der Staatsangehörigkeit erfolgen im AZR mit zeitlicher Verzögerung.
Ab dem Stichtag 31.12.2019 kommen folgende weitere Merkmale bei Personen hinzu, die ein Asylgesuch in Niedersachsen geäußert haben oder sich im Asylverfahren befinden (§3 Abs. 3 AZR-Gesetz):
- Schulbildung, Studium, Ausbildung, Beruf,
- Sprachkenntnisse, Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes und einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes,
- Geburtsort und -bezirk,
- Informationen zur Identifizierung von unbegleitet eingereisten Minderjährigen.
Ab dem Berichtsjahr 2016 werden die Ergebnisse der Ausländerstatistik aus Gründen der Geheimhaltung (§16 Bundesstatistikgesetz) nur gerundet veröffentlicht. Für die Berechnung von Kennzahlen werden die Echtzahlen verwendet. Bei dem angewandten Rundungsverfahren handelt es sich um eine konventionelle mathematische Methode zur Geheimhaltung, bei der alle absoluten Zahlen auf ein Vielfaches von 5 auf- oder abgerundet werden. Dieses Verfahren führt nur zu einem sehr geringen Informationsverlust. Die Abweichung zwischen gerundeten und nicht gerundeten Werten beträgt maximal ± 2 Personen. Dies gilt auch für summierte Werte innerhalb der Tabellen. Veränderungsraten werden mit den Echtwerten berechnet. In der Regel ist auf diese Weise keine Rekonstruktion von Echtwerten zu Einzelpersonen möglich.
Wie oft werden die Ausländerzahlen für Niedersachsen veröffentlicht?
Die Ausländerstatistik wird in Niedersachsen jährlich mit dem Stichtag: 31.12. veröffentlicht.
Wie ist die Qualität der Ausländerstatistik in Niedersachsen zu bewerten?
Die Qualität der Daten hängt im Wesentlichen von der Einhaltung der Meldepflichten durch die Bürgerinnen und Bürger sowie von der sachgerechten Kommunikation zwischen den lokalen Behörden und dem zentralen Register ab. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der im AZR gespeicherten Daten über Ausländerinnen und Ausländer liegt gemäß § 8 Abs. 1 AZR-Gesetz bei den Stellen, die die Daten übermitteln.
Bei der Bewertung der Zahlen ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass ausländische Stationierungsstreitkräfte sowie Diplomatinnen und Diplomaten mit ihren Familien von aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen befreit sind und werden daher nicht statistisch erfasst. Zu dem zählen Deutsche, die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (deutsche Doppelstaatler), nicht zur Gruppe der ausländischen Personen.
Abgrenzung zur Bevölkerungsfortschreibung
Die Ergebnisse der Ausländerstatistik aus dem AZR weichen aus erhebungstechnischen Gründen von jenen der Bevölkerungsfortschreibung ab. Die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes basiert jeweils auf den aktuellen Zensus. Eine Abstimmung des AZR auf die Ergebnisse des aktuellen Zensus ist aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich.
Ebenso tendieren sowohl das AZR als die Bevölkerungsfortschreibung aufgrund der Untererfassung von Fortzügen ins Ausland zur Ermittlung überhöhter Ausländerinnen- und Ausländerzahlen. Generell kann es beim AZR Probleme bei der zeitnahen Registrierung von Personen und Sachverhalten kommen.
Wozu dient die Statistik zu Ausländerinnen und Ausländern in Niedersachsen und wer nutzt sie?
Im Wesentlichen bildet die Ausländerstatistik aus den Daten des AZR Umfang, demografische Struktur und regionale Verteilung der ausländischen Bevölkerung in Niedersachsen ab.
Zu den Hauptnutzerinnen und -nutzern der Ausländerstatistik zählen die Bundesministerien und Bundesbehörden, Landesministerien und -behörden sowie internationale Organisationen. Daneben nutzen auch Wirtschaftsverbände, Wissenschaft, Medien und Presse sowie Privatpersonen die Ergebnisse der Ausländerstatistik.
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