Erhebungsportal
Zentraler Zugang zu allen Online-Meldeverfahren der amtlichen Statistik in Deutschland
Nach § 11a Bundesstatistikgesetz müssen alle Berichtspflichtigen ihre Meldungen über Online-Verfahren an die Statistischen Ämter übermitteln.
Der berichtspflichtige Betrieb kann seine Angaben über zwei verschiedene Online-Meldeverfahren übermitteln - entweder durch die manuelle Eintragung der Daten in ein elektronisches Online-Formular IDEV - "Internet-Datenerhebung im Verbund" oder die Nutzung spezieller, die Meldung erleichternder Statistikmodule in der Lohnabrechnungs-Software eSTATISTIK.core.
Ergänzend zur Online-Datenübermittlung bietet das LSN aktuelle Musterformulare und Erläuterungen zu laufenden Erhebungen zum Download an.
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