Sozialhilfe in Niedersachsen
Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können und auch keinen Anspruch auf Leistungen aus anderen Versorgungssystemen haben, erhalten Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe (SGB XII).
Im Rahmen dieser Rechtsgrundlage werden verschiedene amtliche Statistiken durchgeführt. Die Erhebungen geben Auskunft über die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, über Personen, die in besonderen Lebenslagen Unterstützung erhalten, über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfeträger und einiges mehr.
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Welche Daten werden in den Sozialhilfestatistiken erfasst? Wie werden diese erhoben? Und wofür werden Informationen zu Empfängerinnen und Empfängern oder zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfeträger in Niedersachsen benötigt? Diese und weitere Fragen beantwortet der ausführliche Artikel. mehr
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Ihre Behörde ist zu einer oder mehreren niedersächsischen Sozialhilfestatistiken auskunftspflichtig? Hier finden Sie die Vordrucke als Ansichtsexemplare sowie Fachinformationen. mehr
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Alle aktuellen Pressemitteilungen zum Thema Sozialhilfe in Niedersachsen finden Sie hier. mehr
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Die Übersichtstabellen auf Landesebene und die Regionaltabellen für die Landkreise und kreisfreien Städte zu den Erhebungen im Rahmen des SGB XII bieten ausführliche Informationen zur Sozialhilfe in Niedersachsen. mehr
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Wie werden die Sozialhilfestatistiken in Niedersachsen durchgeführt? Welche Besonderheiten gibt es bei den einzelnen Erhebungen? Und welche Geheimhaltungsverfahren werden abgewendet? Die methodischen Hinweise mit den wichtigsten Begriffsbestimmungen finden Sie hier. mehr