Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Zensus 2022: Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung startet in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 111 vom 12.10.2021


HANNOVER. Mit dem Start der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wird ein wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung des Zensus 2022 erreicht. Die Vorbefragung startet in Niedersachsen ab Mitte Oktober 2021. Dabei wird durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Teil aller Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen beziehungsweise von Gebäuden mit Wohnraum befragt. Mithilfe der Vorbefragung wird unter anderem ermittelt, ob die vorliegenden Daten zu Eigentumsverhältnissen und Gebäuden aktuell und von guter Qualität sind. So trägt die Vorbefragung mit ihren Ergebnissen zu einem reibungslosen Ablauf der GWZ im Rahmen des Zensus 2022 bei.

Die Daten zu den Gebäuden und Eigentumsverhältnissen, die als Basis für die Vorbefragung und die GWZ dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel den Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die vereinheitlicht werden müssen. Außerdem bilden diese Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Aktuelle Änderungen, wie beispielsweise Wechsel von Eigentümerinnen oder Eigentümern oder auch deren Wohnortwechsel, sind möglicherweise in diesen Daten noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden.

Die Fragen der Vorbefragung können schnell und einfach über einen kurzen Online-Fragebogen beantwortet werden. Es handelt sich um maximal 11 Fragen, die in der Regel innerhalb von 5-10 Minuten beantwortet werden können. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten die auskunftspflichtigen Personen per Brief. Einen Einblick in den Online-Fragebogen können Sie hier erhalten.

Bei der Vorbefragung werden nicht alle Auskunftspflichtigen befragt, sondern nur ein Teil. Bei der eigentlichen GWZ, die im Mai 2022 stattfinden wird, werden hingegen alle Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung, wer an der Vorbefragung teilnimmt, hängt von Struktur und Qualität der vorliegenden Daten ab. In Niedersachsen werden im Rahmen der Vorbefragung rund 350.000 Eigentümerinnen und Eigentümer kontaktiert. Auch für die Vorbefragung gilt eine Auskunftspflicht: Jede zur Auskunft ausgewählte Person ist verpflichtet, aktuelle Daten zu melden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Vorbefragung zur GWZ finden Sie in der Liste mit den häufig gestellten Fragen (FAQ), beziehungsweise bei der FAQ-Suche.


Hinweise zum Zensus 2022:
Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Beim Zensus in Deutschland handelt es sich um eine registergestützte Bevölkerungszählung. Zur Feststellung der Bevölkerungszahlen werden in erster Linie Daten aus den Verwaltungsregistern genutzt und nur bei einer kleinen Stichprobe der Bevölkerung werden zusätzliche Daten erhoben. Zudem wird der Zensus in Deutschland mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert, um verlässliche Wohnungszahlen zu erhalten. Diese GWZ wird zum Stichtag im Mai 2022 als sogenannte Vollerhebung durchgeführt, d. h. zu jedem Gebäude mit Wohnraum muss eine Auskunft erteilt werden.

Weitere Informationen zur Vorbefragung und zum Zensus 2022 finden Sie auf der Website www.Zensus2022.de oder statistik.niedersachsen.de/Zensus2022.

Die Kontaktdaten der GWZ-Hotline (erreichbar ab dem 18.10.2021):
Telefon: 0511 899 77 335
Montag bis Freitag 7 – 21 Uhr,
Samstag 9 – 16 Uhr

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2021 Landesamt für Statistik Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-991125

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
https://www.statistik.niedersachsen.de

Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den oben genannten Kontakt.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln