Zensus 2011: Mehr als vier Millionen Niedersachsen evangelisch
Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Datum: 30. Mai 2014
Nummer 42/14
HANNOVER. Mit den endgültigen Ergebnissen des Zensus 2011 liegen jetzt auch detaillierte Zahlen zu den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften vor. Am Zensusstichtag, dem 9. Mai 2011, gehörten laut Information des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) fast 4 Millionen und damit 51,5 % der 7,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens der Evangelischen Kirche an. Knapp 2 Millionen Menschen, etwas mehr als ein Viertel (25,8 %) aller Niedersachsen, bekannten sich zu keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft. Weniger als ein Fünftel (18,3 %) der Bevölkerung war katholisch (1,4 Millionen).
Zu den Evangelischen Freikirchen zählten zum Zensusstichtag 97 230 Personen und damit 1,3 % der niedersächsischen Bevölkerung, 65 790 Personen (0,9 %) zu den Orthodoxen Kirchen und 5 250 Personen (0,1 %) zu den Jüdischen Gemeinden. Weitere 169 820 Personen (2,2 %) gaben die Zugehörigkeit zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften an.
In 30 der 46 Landkreise und kreisfreien Städte Niedersachsens war die Bevölkerung überwiegend evangelisch. In den nordwestniedersächsischen Landkreisen Aurich (75,9 %), Wittmund (73,5 %) und Leer (71,2 %) gehörten etwa drei Viertel der Bevölkerung zur Evangelischen Kirche, in den westlichen Landkreisen Emsland (18,4 %) und Vechta (19,3 %) dagegen nicht einmal jeder Fünfte. Dagegen wiesen diese Landkreise den höchsten Anteil an Katholiken in Niederachsen auf: Emsland 69,2 % und Vechta 67,7 %, gefolgt vom Landkreis Cloppenburg mit 61,4 %. Den geringsten Anteil an Menschen katholischen Glaubens hatte der Landkreis Rotenburg (Wümme) mit 5,7 %.
Besonders viele Menschen, die keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zugehörig waren, konnten in der Landeshauptstadt Hannover (41,3 %) und im Landkreis Harburg (40,8 %) gezählt werden, die wenigsten gab es im Landkreis Cloppenburg (7,9 %). In der Grafschaft Bentheim wurde mit 6,6 % der höchste Anteil an Personen festgestellt, der einer Evangelischen Freikirche angehörte - etwas über dem Landesdurchschnitt von 1,3 % lagen auch die Landkreise Cloppenburg (4,4 %) und Gifhorn (3,3 %). Zugehörige Orthodoxer Kirchen zählte das LSN insbesondere in der Landeshauptstadt Hannover (2,5 %) und in den Städten Delmenhorst (2,1 %) und Osnabrück (2,0 %). Kleine Zentren Jüdischer Gemeinden in Niedersachsen waren die Landeshauptstadt (0,4 %) und die Region Hannover (0,2 %) sowie der Landkreis Hameln-Pyrmont (0,2 %).
Die Mehrzahl der Angehörigen aller öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften war weiblich. Der größte Unterschied ließ sich bei der Evangelischen Kirche beobachten, der 18,8 % mehr Frauen angehörten als Männer. Ähnlich hoch war die Differenz bei den Evangelischen Freikirchen (mehr Frauen: 17,5 %), den Jüdischen Gemeinden (15,6 % mehr Frauen) und den Orthodoxen Kirchen (15,1 % mehr Frauen). Etwas ausgewogener war das Geschlechterverhältnis bei der Katholischen Kirche (9,9 % mehr Frauen) und bei Sonstigen Religionsgesellschaften (3 % mehr Frauen).
Die Niedersachsen, die keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehörten, waren mehrheitlich männlich und die Differenz zwischen Männer- und Frauenanteil betrug 21,8 %.
Bezogen auf alle öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften ergab sich folgende Altersstruktur: Fast jede oder jeder Fünfte (19,4 %) war im Alter von 30-49 Jahren. Den zweitgrößten Anteil (17,6 %) hatten die Menschen ab 65 Jahren. Ähnliche Anteile wiesen die unter 18-Jährigen (13 %) und die 50-64-Jährigen (13,9 %) auf. Nur jede oder jeder Zehnte (10,3 %) gehörte der Altersgruppe der 18-29-Jährigen an - damit hatte diese Altersgruppe den geringsten Anteil an allen Angehörigen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften.
Personen, die beim Zensus 2011 angaben, kein Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zu sein, konnten entweder keiner Religion oder einer anderen, nicht öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Aus diesem Grund zählen im Zensus 2011 beispielsweise Angehörige des Islam oder des Hinduismus zur Gruppe der Personen, die keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zugehörig sind.
Informationen zur Religion oder anderen Daten zur Bevölkerung, zu Gebäuden und Wohnungen sowie zu Haushalten und Familien finden Sie auf der Internetseite des LSN unter www.statistik.niedersachsen.de Themenbereiche/Zensus2011 . Daten auf Bundesebene können auf der von Bund und Ländern gemeinsam betriebenen Seite www.zensus2011.de heruntergeladen werden.
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