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Zahl der Wohngeldhaushalte 2020 um 23,0 % gestiegen

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 071 vom 09.06.2022


HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, waren am 31.12.2020 in Niedersachsen insgesamt 62.265 Haushalte auf Wohngeld angewiesen, das waren 23,0 % mehr als im Jahr davor (50.634 Haushalte). Davon waren in 6,3 % der Haushalte nur einzelne Personen des Haushaltes wohngeldberechtigt (3.890 wohngeldrechtliche Teilhaushalte). Der deutliche Anstieg im Jahr 2020 ist insbesondere auf das Inkrafttreten des Wohngeldstärkungsgesetzes zum 01.01.2020 zurückzuführen. Dadurch hatten mehr Personen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Am Jahresende 2020 erhielten von den 58.375 reinen Wohngeldhaushalten 52.235 Haushalte (89,5 %) einen Mietzuschuss, den übrigen 6.135 Haushalten mit Wohneigentum wurde ein Lastenzuschuss gewährt (10,5 %). Der Lastenzuschuss ist ein Zuschuss zu den Aufwendungen für Kapitaldienst und die Bewirtschaftung ihres Wohneigentums. Die Zahl der Haushalte mit Mietzuschuss erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 26,6 %, die Zahl der Haushalte mit Lastenzuschuss um 13,6 %.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch eines reinen Wohngeldhaushalts betrug im Jahr 2020 rund 183 Euro und ist im Vergleich zum Vorjahr um 17,3 % gestiegen (2019: 156 Euro). Für Haushalte mit Mietzuschuss belief sich dieser auf 173 Euro (2019: 146 Euro) und für Haushalte mit Lastenzuschuss auf 262 Euro (2019: 230 Euro). Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Im Jahr 2020 betrug die durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete der reinen Wohngeldhaushalte 506 Euro (2019: 494 Euro), die für die Wohngeldberechnung berücksichtigungsfähige durchschnittliche monatliche Miete lag bei 470 Euro (2019: 450 Euro). Das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen eines reinen Wohngeldhaushalts betrug 1.073 Euro (2019: 1.042 Euro).

Über die Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte (52,2 %) waren Einpersonenhaushalte (30.450), 11,3 % entfielen auf Zweipersonenhaushalte (6.595). Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 7,2 % (4.190) bzw. 11,4 % (6.635), die übrigen 10.500 Haushalte mit fünf und mehr Personen machten 18,0 % aus.

Unter den reinen Wohngeldhaushalten stellten Personen im Ruhestand mit 46,0 % die größte Gruppe. An zweiter Stelle standen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte mit 40,6 %. Der verbleibende Anteil entfiel auf die Gruppen Studierende/Auszubildende, Selbstständige, Arbeitslose und sonstige Berechtigte.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer neu gestalteten Internetseite unter www.statistik.niedersachsen.de/soziales. Weiterführende Ergebnisse zum Wohngeld finden Sie in unserer Datenbank unter der EVAS-Nr. 22311.

Die Daten für das Berichtsjahr 2021 werden voraussichtlich Anfang des 3. Quartals 2022 vorliegen.
Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2019 und 2020 (xlsx)
Reine Wohngeldhaushalte 2020 (xlsx)


Methodischer Hinweis:
Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Wohngeldstatistik unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Dabei werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben. Die Berechnung von Durchschnittswerten erfolgt anhand der gerundeten Empfängerzahl.
Kontakt:
Sabine Prinz, Tel. 0511 9898-2216
Hanna Köhler, Tel. 0511 9898-2242
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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