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Zahl der Insolvenzen auch 2015 rückläufig

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 14. März 2016
Nummer 19/16



HANNOVER. Im Jahr 2015 wurden 15 869 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den niedersächsischen Amtsgerichten gestellt. Nach Auskunft des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) entspricht dies einem Rückgang von 4,8 %, nachdem im Jahr 2014 noch insgesamt 16 662 Verfahren gezählt worden waren. Den größten Anteil an diesen Anträgen hatten 2015 die Verbraucherinsolvenzen (70,7 %).

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ging im Vorjahresvergleich erneut zurück. Im Jahr 2015 wurden 11 220 Insolvenzverfahren von Verbraucherinnen und Verbrauchern beantragt. Dies bedeutet einen Rückgang von 3,4 % gegenüber dem Vorjahr (11 613 Verfahren). Bei 10 993 beantragten Insolvenzverfahren (98,0 %) kam es zu einer Eröffnung, in 198 Fällen (1,8 %) wurde ein vorgelegter Schuldenbereinigungsplan angenommen und 29 Verfahren (0,3 %) wurden mangels Masse abgewiesen. Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen aus den Verbraucherinsolvenzen summierte sich auf über 452 Millionen Euro. Pro Verfahren bedeutet dies Außenstände in Höhe von 40 320 Euro.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sinkt seit 2009 kontinuierlich und hat auch im Jahr 2015 weiter abgenommen. Im letzten Jahr wurden 1 853 Anträge zur Eröffnung einer Unternehmensinsolvenz gestellt, im Jahr 2014 lag die Zahl bei 2 186 Verfahren. Dies entspricht einem Rückgang von 15,2 %. Tatsächlich eröffnet wurden 1 363 Verfahren (73,6 %), eine Ablehnung mangels Masse gab es bei den übrigen 490 Insolvenzanträgen (26,4 %). Die offenen Forderungen gegenüber insolventen oder von Insolvenz bedrohten Unternehmen beliefen sich auf insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro. Bei diesen Unternehmen waren durch die Insolvenz 10 984 Arbeitsplätze gefährdet.

Untergliedert nach der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden im Jahr 2014 868 Insolvenzanträge (46,8 %) von Unternehmen ohne Beschäftigte gestellt. Eine Person beschäftigten 206 Unternehmen (11,1 %), auf die Klasse „2 bis 5 Arbeitnehmer/-innen“ entfielen 280 Fälle (15,1 %). Von Unternehmen mit „6 bis 10 Arbeitnehmer/-innen“ wurden 123 Insolvenzanträge (6,6 %) gestellt und in der Klasse „11 bis 100 Arbeitnehmer/-innen“ wurden 175 Verfahren (9,4 %) gezählt. Mehr als 100 Personen beschäftigten zum Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages 20 Unternehmen (1,1 %). Bei den übrigen 181 Unternehmen (9,8 %) war die Zahl der Beschäftigten nicht bekannt.

Neben Verbraucherinnen beziehungsweise Verbrauchern und Unternehmen gibt es weitere Schuldnergruppen, die im Jahr 2015 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben. Dies waren in 2 519 Fällen ehemals selbstständig Tätige. Von natürlichen Personen (z.B. als Gesellschafter/-in) wurden 70 Verfahren sowie 207 Verfahren aufgrund von Nachlässen oder Gesamtgut beantragt.



Weitere Auskünfte erteilen:

Herr Brunotte, 0511 9898-1224
Frau Friedrich, 0511 9898-4698


Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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