Zahl der Empfänger für Leistungen der Kriegsopferfürsorge weiter gesunken
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 20. August 2013
Nummer 65/13
Hannover. Am 31.12.2012 erhielten 2 744 Personen laufende Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge. Im Vergleich zum Jahr 2010 sank die Zahl der Empfänger um 763 Personen (-21,8 %). Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) mitteilt, wurden zudem im gesamten Jahr 2012 an 585 Personen einmalige Leistungen gewährt, dieser Personenkreis verringerte sich gegenüber 2010 um 86 Personen (-12,8 %).
Die Empfänger der laufenden Leistungen nahmen hauptsächlich „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ (43,4 %), „Hilfe zur Pflege“ (41,5 %) und „Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt“ (11,2 %) in Anspruch. Empfänger einmaliger Leistungen erhielten insbesondere „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ (25,8 %), Altenhilfe (24,8 %), „Hilfe zur Pflege“ (13,3 %) und „Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt“ (10,9 %).
Die Ausgaben für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge - laufende und einmalige Leistungen – beliefen sich im Jahr 2012 auf 34,8 Mio. Euro, was im Vergleich zu 2010 eine Abnahme um 8,8 % und zum Jahr 2000 um 16,7 % bedeutet. Nach Abzug der Einnahmen von 4,3 Mio. Euro (-10,9 %), ergab sich für die Kriegsopferfürsorge ein Nettobetrag von 30,5 Mio. Euro. Umgerechnet auf die Einwohner Niedersachsens lag die Belastung je Einwohner bei knapp vier Euro.
Die größten Ausgabenposten wurden für „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ (19,9 Mio. Euro), „Hilfe zur Pflege“ (12,6 Mio. Euro) und „Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt“ (1,5 Mio. Euro) gewährt.
Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist, dass die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers nicht in der Lage sind, einen bestehenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.
Im Statistischen Monatsheft 08/2013 finden Sie auf S. 472 (Print), S. 68 (PDF-Datei) eine Tabelle mit detaillieren Informationen zu den einzelnen Ausgabearten.
Hinweis: Neben den Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen, dazu zählen Witwen, Witwer, Waisen und Eltern, erhalten im Sozialen Entschädigungsrecht (SER) auch andere geschädigte Personen und deren leistungsberechtigte Hinterbliebenen Leistungen aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen: Opfer von Gewalttaten, ehemalige Bundeswehrsoldaten, Zivildienstleistende und Impfgeschädigte sind einige der leistungsberechtigten Personen.
Weitere Informationen und Erläuterungen enthält die folgende Veröffentlichung - Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion, 53107 Bonn, http://www.bmas.de
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