Wohnungsbau in Niedersachsen: 2019 wurden über 28.000 Wohnungen fertiggestellt
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 049 vom 14.05.2020
HANNOVER. Die Bauwirtschaft hat im Jahr 2019 in Niedersachsen insgesamt 28.356 Wohnungen fertiggestellt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, waren das 3,6% mehr als im Jahr 2018. Es war die dritthöchste Zahl von Wohnungsfertigstellungen in den vergangenen zehn Jahren. Der Wohnungsbau unterliegt starken konjunkturellen Schwankungen und ist vor allem nachfrageorientiert. Der Spitzenwert von 29.300 fertiggestellten Wohnungen lag im Jahr 2016.
Von allen im Jahr 2019 fertiggestellten Wohnungen befanden sich ca. 91% (25.715) in neu errichteten Wohngebäuden. Im Vergleich zu 2018 bedeutete dies einen Anstieg um 3,9%. Weitere 2.342 Wohnungen wurden durch Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden erstellt, 6,4% mehr als 2018. Zusätzlich entstanden 299 Wohnungen durch Neubau oder Umbau von Nichtwohngebäuden, zum Beispiel durch den Umbau von Büro- oder Betriebsgebäuden. Das waren insgesamt 29,6% weniger als im Jahr 2018.
Von den im Jahr 2019 neu erbauten Wohnungen in neu errichteten Wohngebäuden entfielen 44% (11.258) auf Einfamilienhäuser. Im Vergleich zum Jahr 2018 entsprach dies einem Plus von 2,9%. Weitere 10% der Wohnungen (2.596) befanden sich in neuen Zweifamilienhäusern, 5,1% mehr als im Vorjahr. Der Geschosswohnungsbau, dazu zählen Gebäude mit 3 oder mehr Wohnungen, stellte 46% (11.725) aller neuen Wohnungen. Im Vergleich zu 2018 wuchs die Zahl der neuen Geschosswohnungen mit 9,8% am stärksten an. Die restlichen 136 der Neubauwohnungen entfielen auf Wohnheime. Hier ging die Zahl der neu erstellten Wohnungen gegenüber 2018 um 79,1% zurück.
Bei nahezu unveränderter durchschnittlicher Wohnfläche von knapp 80 m² lagen die veranschlagten Baukosten je neu gebauter Geschosswohnung bei rund 113.000 Euro. Im Vergleich zu 2018 entspricht dies einem Anstieg um 3,0%.
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Methodische Hinweise:
Nichtwohngebäude: Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Betriebsgebäude und Büro- und Verwaltungsgebäude.
Baukosten: Veranschlagte Baukosten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, nur Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276.
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