Verfügbares Einkommen in Niedersachsen stieg 2017 um 3,8% zum Vorjahr
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 105 vom 20.11.2019
HANNOVER. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) ist das verfügbare Einkommen in Niedersachsen im Jahr 2017 um 3,8% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Gemessen an der Bevölkerungszahl standen den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes 2017 durchschnittlich 21.920 Euro pro Kopf und Jahr zur Verfügung und damit 752 Euro mehr als noch im Jahr 2016. Insgesamt belief sich die Summe der verfügbaren Einkommen auf 174 Milliarden Euro, damit konnte an die positive Entwicklung der letzten Jahre angeschlossen werden.
Das höchste verfügbare Pro-Kopf-Einkommen gab es im Landkreis Harburg mit 25.670 Euro, gefolgt von der kreisfreien Stadt Wolfsburg mit 24.774 Euro. Auf den Plätzen 3 und 4 folgten der Landkreis Gifhorn mit 23.939 Euro und der Landkreis Verden mit 23.705 Euro.
Den geringsten Wert wies die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven auf, in der das verfügbare Einkommen pro Kopf bei 18.498 Euro lag. Damit betrug im Jahr 2017 die Spanne zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Pro-Kopf-Einkommen in Niedersachsen 7.172 Euro. Die größte Steigerung konnte im Kreis Lüchow-Dannenberg ermittelt werden. Hier stieg das verfügbare Einkommen je Einwohnerin und Einwohner gegenüber dem Vorjahr um 1.197 Euro und lag damit 445 Euro über dem Landesdurchschnitt.
Das verfügbare Einkommen berechnet sich nach dem Wohnortprinzip. Damit wird das Einkommen, das Pendlerinnen und Pendler an ihren Arbeitsorten erzielen, in ihren Wohnorten berücksichtigt. Die hohen durchschnittlichen Einkommenswerte in Harburg und Verden sind daher teilweise durch die Pendlerbewegungen in die nahen Hansestädte Hamburg und Bremen erklärbar, in denen das Einkommensniveau vergleichsweise höher ist.
Weitere Informationen zu den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Vorjahreszahlen finden sich auf unserer Website unter folgendem Link:
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Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte errechnet sich aus den Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen sowie den monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen. Abgezogen werden dagegen Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge sowie sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Diese Konsum- und Sparzwecke beinhalten unter anderem alle Waren- und Dienstleistungskäufe der Privathaushalte, jedoch auch Posten wie Miete und andere Lebenshaltungskosten.
Hinweis:
Die hier vorgestellten Ergebnisse beruhen auf Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Landesamt für Statistik Niedersachsen angehört.
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