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Verbraucherpreisindex ab Januar 2023 umgestellt auf das Basisjahr 2020 - Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im Januar 2023 bei 9,1%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 022 vom 22.02.2023


HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, wurde der Verbraucherpreisindex (VPI) für den Januar 2023 auf der neuen Basis 2020 = 100 berechnet. Das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen hat sich im Januar 2023 um 9,1% im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöht. Im Dezember 2022 lag die Inflationsrate auf der neuen Basis noch bei 8,0%. Die Inflationsrate ist wie bereits in den Vormonaten von den hohen Preisanstiegen für Nahrungsmittel und Energieprodukte geprägt.

In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ stiegen die Preise im Januar 2023 um 18,4% gegenüber dem Vorjahresmonat. Spürbar teurer wurden für die Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Abteilung unter anderem Speisefette und Speiseöle (+36,0%; darunter Sonnenblumenöl, Rapsöl oder Ähnliches: +73,9%) sowie Molkereiprodukte und Eier (+34,2%; darunter Käse und Quark: +39,9%).

Deutliche Preisanstiege gab es im Januar 2023 auch im Bereich „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“ (+10,2%). Preiserhöhungen waren insbesondere im Bereich „Restaurants, Cafés, Straßenverkauf und Ähnliches“ (+11,4%) zu verzeichnen.

Die Preise in der Abteilung „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ lagen im Januar 2023 mit 10,7% erheblich über den Preisen des Vorjahresmonats. So erhöhten sich die Preise im Bereich Haushaltsenergie um 46,4%.

Auch im Januar 2023 stiegen die Preise in der Abteilung „Verkehr“ im Vergleich zum Vorjahresmonat an (+7,4%). Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten im Januar 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat für Kraftstoffe mehr ausgeben (+7,0%). Insgesamt erhöhten sich die Energiepreise im Januar 2023 im Vergleich zum Januar 2022 um 28,5%. Die Inflationsrate im Januar 2023 hätte ohne die Berücksichtigung der Preise von Kraftstoffen und Haushaltsenergie bei 7,2% gelegen.

Die aktuelle Kriegs- und Krisensituation wirkt sich weiterhin auf die Entwicklung der Energiepreise aus. Die „Dezember-Soforthilfe“ für Erdgas und Fernwärme entfiel im Januar 2023 wieder. Der Wegfall dieser einmaligen Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket wirkte sich im Januar 2023 erhöhend auf die Preisentwicklung aus. Gleichzeitig traten die Preisbremsen für Energieprodukte (Gas, Fernwärme und Strom) ab Januar 2023 in Kraft, die sich dämpfend auf die Preisentwicklung auch in den Folgemonaten auswirken dürften. Auch die Senkung der Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme von 19% auf 7% bleibt bis zum 31. März 2024 bestehen und wirkt sich dämpfend auf die Preisentwicklung bei Gas und Fernwärme aus. Zudem tragen die Preiserhöhungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen sowie Lieferengpässe zur gesamten Entwicklung der Verbraucherpreise bei.

Preisrückgänge gab es im Januar 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ (-0,7%).

Insgesamt stieg das Niveau der Verbraucherpreise im Januar 2023 im Vergleich zum Vormonat Dezember 2022 um 1,4%.


Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit

Methodischer Hinweis:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.

Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100

Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.

Hinweis: Revision in der Verbraucherpreisstatistik

Der Verbraucherpreisindex wird in regelmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Ab dem Berichtsmonat Januar 2023 erfolgt die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Dabei werden die Ergebnisse ab Januar 2020 neu berechnet. Ein wesentlicher Punkt jeder Indexrevision ist die Aktualisierung des Wägungsschemas für die Waren und Dienstleistungen. Dieses bildet die Ausgabenanteile für die einzelnen Güterarten an den gesamten Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland ab. Auch die Wägungsschemata für die Geschäftstypen und die Bundesländer werden neu berechnet. Alle aktualisierten Wägungsschemata bleiben bis zur nächsten Indexrevision konstant, um innerhalb eines längeren Zeitraums die Preisentwicklung ohne Änderungen der Ausgabengewichte darstellen zu können.

Aufgrund der Corona-Pandemie gab es 2020 jedoch temporär starke Veränderungen im Konsumverhalten, sodass bei der Neugewichtung der Güter und Geschäftstypen ausnahmsweise nicht nur auf die Daten des neuen Basisjahres (2020), sondern zum großen Teil auf den Durchschnitt von drei Jahren (2019 bis 2021) zurückgegriffen wurde, um die Besonderheiten des Jahres 2020 auszugleichen.

Zudem wurde die Ermittlung des Wägungsschemas für Waren und Dienstleistungen methodisch erneuert. Auf den oberen Aggregatsebenen wurden nicht wie bisher die Wirtschaftsrechnungen der privaten Haushalte, die sogenannten Haushaltsbudgeterhebungen (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Laufende Wirtschaftsrechnung) verwendet, sondern primär die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR).

Der Zeitpunkt der turnusmäßigen Überarbeitung des Verbraucherpreisindex im Rahmen der Indexrevision wird auch genutzt, um methodische Verbesserungen zu implementieren.

Die neu berechneten Ergebnisse der Indexrevision zeigen einen deutlichen Unterschied zu den bisherigen Ergebnissen. Insbesondere im Jahr 2022 weichen die Ergebnisse zwischen neuer Basis 2020 und bisheriger Basis 2015 beim direkten Vergleich der Inflationsraten deutlich voneinander ab. Dies hat unterschiedliche Gründe und lässt sich vor allem mit der Verschiebung der Gütergewichtung begründen, die zu einem großen Teil den methodischen Verbesserungen bei der Wägungsableitung geschuldet ist. Mit der Basisumstellung wirken sich Preisanstiege, insbesondere die enorm gestiegenen Energiepreise 2022, durch den geringen Wägungsanteil in der Basis 2020 nicht mehr so stark auf die monatlichen Inflationsraten aus. Der Wägungsanteil für Energie (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) lag bei der Basis 2015=100 bei 103,83 Promille und beträgt bei der neuen Basis 2020=100 73,90 Promille.

Weitergehende Informationen zu den methodischen Weiterentwicklungen und zu den Ergebnissen der Revision finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/pressekonferenzen-uebersicht.html bzw. www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/aktuell.html.

Kontakt:
Frau Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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