Verbraucherpreise im Februar 2020 um 1,7% höher als im Februar 2019
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 022 vom 28.02.2020
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilt, erhöhten sich die Verbraucherpreise in Niedersachsen im Februar 2020 um 1,7% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Januar 2020 lag die Inflationsrate bei 1,9%.
Im Vergleich zum Februar 2019 stiegen die Preise im Februar 2020 in den Abteilungen „Alkoholische Getränke und Tabakwaren" (+2,9%) sowie „Verkehr“ (+2,3%). In den Abteilungen „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“ sowie „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ erhöhten sich die Preise um 2,2%.
Merklich teurer als im Vorjahresmonat waren in der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" Obst (+9,2%) sowie Fleisch und Fleischwaren (+6,5%). Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten in der Abteilung „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen" mehr für Übernachtungen (+2,4%) und Gaststättendienstleistungen (+2,1%) bezahlen. Zudem stiegen die Preise für Tabakwaren (+4,3%) und Bier (+2,2%) in der Abteilung „Alkoholische Getränke und Tabakwaren".
Im Februar 2020 gab es gegenüber dem Februar 2019 Preisrückgänge in der Abteilung „Post und Telekommunikation" (-0,4%). Im Bereich „Post und Telekommunikation" wurden insbesondere die Preise für Telefone (-7,3%) günstiger.
Die Verbraucherpreise stiegen im Vergleich zum Vormonat Januar 2020 um 0,3%. Ursächlich für diese Preissteigerungen waren unter anderem die Preiserhöhungen in den Abteilungen „Freizeit, Unterhaltung und Kultur" (+2,6%) sowie „Bekleidung und Schuhe“ (+1,3%).
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Methodischer Hinweis:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Erscheint bis zum 4. März 2020 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
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