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Verbraucherinsolvenzen im Halbjahresvergleich weiter rückläufig – Trendwende bei Unternehmensinsolvenzen

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen




Datum: 9. September 2014
Nummer 69/14



HANNOVER. Bei den niedersächsischen Amtsgerichten gingen im ersten Halbjahr 2014 insgesamt 8 349 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) wurden von Januar bis Juni 2013 noch 8 928 Insolvenzanträge gezählt, dies bedeutet einen Rückgang um 6,5 % in den ersten sechs Monaten des Jahres 2014. Damit hat sich der Trend aus dem ersten Halbjahr des Vorjahres (-5,6 %) nochmals verstärkt.

Der Rückgang bei Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen war unterschiedlich stark ausgeprägt: Während die Verbraucherinsolvenzen mit 7,0 % maßgeblich am hohen Rückgang beteiligt waren, fiel die Abnahme der Unternehmensinsolvenzen mit 2,0 % deutlich geringer aus. Jedoch liegt auch diesem schwächeren Rückgang eine positive Entwicklung zugrunde, denn im ersten Halbjahr 2013 hatte es im Vergleich zum Vorjahreszeitraum noch einen Anstieg von 6,0 % bei der Zahl insolventer Unternehmen gegeben. Dieser Trend konnte nun durch eine Verbesserung um 8 Prozentpunkte ins Gegenteil verkehrt werden.

Insgesamt stellten 1 136 Unternehmen im ersten Halbjahr 2014 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem niedersächsischen Insolvenzgericht. Dies waren 23 Anträge weniger (-2,0 %) als im Vorjahreszeitraum. Tatsächlich eröffnet wurden 793 Unternehmensinsolvenzverfahren (69,8 %), wohingegen 343 Fälle (30,2 %) mangels Masse abgewiesen wurden. Die voraussichtlichen Forderungen gegen die insolventen Unternehmen beliefen sich auf fast 1,2 Milliarden Euro, was gegenüber dem Vorjahreszeitraum (873 Millionen Euro) einen deutlichen Anstieg bedeutet. In diesen Unternehmen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 8 437 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Auch hier zeigte sich ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum, in dem nur 6 956 Beschäftigte von einer Unternehmensinsolvenz betroffen waren.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ging im ersten Halbjahr 2014 auf 5 849 Anträge und damit um 441 Verfahren (-7,0 %) gegenüber dem entsprechenden Vorjahreshalbjahr zurück. Dem Antrag zur Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wurde in 97,8 % der Fälle (5 723 Verfahren) stattgegeben, in lediglich 22 Verfahren (0,4 %) fand eine Ablehnung mangels Masse statt. In den verbliebenen 104 Fällen (1,8 %) konnten mit den Gläubigern bei Gericht eine Einigung auf Annahme eines Schuldenbereinigungsplans gefunden werden. Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen belief sich auf insgesamt 299 Millionen Euro, was einer Verschuldung von 51 047 Euro je Schuldnerin und Schuldner in Niedersachsen entsprach.



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Herr Warmboldt, Tel. 0511 9898-3320


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