Unternehmensinsolvenzen stiegen, Verbraucherinsolvenzen sanken - Erstes Halbjahr 2013
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 28. August 2013
Nummer 70/13
HANNOVER. Bei den niedersächsischen Amtsgerichten gingen im ersten Halbjahr 2013 insgesamt 8 928 Anträge zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. Nach Angaben des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) bedeutet dies einen Rückgang um -5,6 %, von Januar bis Juni 2012 wurden 9 453 Insolvenzanträge gezählt.
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2013 entwickelten sich Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gegenläufig. Während die Zahl insolventer Unternehmen stieg (+6,0 %), sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im gleichen Zeitraum um -7,4 %.
Insgesamt 1 159 Unternehmen stellten im ersten Halbjahr 2013 einen Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem niedersächsischen Insolvenzgericht. Dies waren 66 Anträge mehr (+6,0 %) als im Vorjahreszeitraum. Tatsächlich eröffnet wurden 835 Unternehmensinsolvenzverfahren (72,0 %), wohin gegen 324 Fälle (28,0 %) mangels Masse abgewiesen wurden. Die voraussichtlichen Forderungen gegen die insolventen Unternehmen beliefen sich auf 873 Millionen Euro. In diesen Unternehmen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 6 959 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ging im ersten Halbjahr 2013 auf 6 290 Anträge und damit um 500 Verfahren (–7,4 %) zurück. Dem Antrag zur Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wurde in 97,5 % der Fälle (6 131 Verfahren) stattgegeben, in lediglich 34 Verfahren fand eine Ablehnung mangels Masse statt. Die verbliebenen 125 Verbraucher (2,0 %) konnten sich mit ihren Gläubigern über die Annahme eines Schuldenbereinigungsplans bei Gericht einigen. Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 299 Millionen Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 47 519 Euro je insolventen niedersächsischen Verbraucher entsprach.
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