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Seit 2016 leichter Rückgang bei Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 17. Oktober 2018
Nummer 98/18


HANNOVER. Im Laufe des Jahres 2017 erhielten 152.205 Menschen in Niedersachsen Leistungen in besonderen Lebenslagen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem Rückgang um 1,2% im Vergleich zum Vorjahr. Vor 10 Jahren waren 26.270 Menschen weniger (-20,9%) auf Leistungen in besonderen Lebenslagen nach dem 5. bis 9. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) angewiesen. Diese Leistungen können ergänzend oder unabhängig von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) bezogen werden. Betrachtet man die letzten 10 Jahre rückblickend, so gab es bis zum Jahr 2015 stetig mehr Menschen (156.201 Leistungsbeziehende), die diese Hilfen in Anspruch nahmen. Aber seit dem Jahr 2016 sank die Anzahl leicht um 2,6% (2016: 154.061 Leistungsbeziehende).

Knapp zwei Drittel der Leistungsbeziehenden lebten 2017 in Einrichtungen (101.556 Personen), gut ein Drittel außerhalb von Einrichtungen (58.143 Personen). Der Anteil der Hilfen, die außerhalb von Einrichtungen gewährt wurden, ist in den letzten 10 Jahren gestiegen. Im Jahr 2007 wurden 30,7% der Hilfen außerhalb von Einrichtungen gewährt und 69,3% in Einrichtungen. 10 Jahre später waren es außerhalb von Einrichtungen 36,4% und in Einrichtungen 63,6%.

Von den Leistungsbeziehenden waren 45,8% Frauen und 54,2% Männer, die damit mehr als die Hälfte der Leistungsbeziehenden stellten. Im Verlauf der letzten 10 Jahre ist der Anteil der Männer um 2% gestiegen und der Anteil der Frauen um 2% gesunken. Das Durchschnittsalter der Personen, die Unterstützung in besonderen Lebenslagen benötigten, lag im Jahr 2017 insgesamt bei 43,4 Jahren.

Fast 70% der Leistungsbeziehenden von besonderen Leistungen erhielten Unterstützung nach dem 6. Kapitel SGB XII „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ (107.725 Personen). Die „Hilfe zur Pflege“ umfasste mit 35.758 Personen den zweitgrößten Kreis an Leistungsbeziehenden. Leistungen der „Hilfen zur Gesundheit“ (5. Kapitel) erhielten 2.994 Frauen und Männer. Hilfen nach dem 8. Kapitel „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ und dem 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ erhielten insgesamt 8.057 Personen.


2 Tabellen mit detaillierten Informationen




Kontakt:

sozialstatistiken(at)statistik.niedersachsen.de

Herr Mann, Tel. 0511 9898-2216
Frau Gentz, Tel. 0511 9898-2239


Methodische Hinweise
Die sogenannten Hilfen in besonderen Lebenslagen bieten Menschen in sehr unterschiedlichen Situationen Unterstützung. Personen können auch mehrere Hilfearten erhalten. Im Rahmen der Statistik sind Mehrfachzählungen von Personen nur ausgeschlossen, sofern diese aufgrund der Meldung erkennbar sind. Bei der Betrachtung einzelner Hilfearten werden Personen bei jeder Hilfeart, die ihnen gewährt wird bzw. jedem Ort der Hilfe, der in Anspruch genommen wird, mitgezählt. Die Summe der Hilfearten ist in der Regel dadurch höher als die Zahl der Menschen, die Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2018 Landesamt für Statistik Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-991125

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den oben genannten Kontakt.

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