Rund 156 000 Personen erhielten im Jahre 2015 besondere Sozialhilfeleistungen
Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Datum: 24. Oktober 2016
Nummer 90/16
HANNOVER. Im Laufe des Jahres 2015 erhielten in Niedersachsen 156 201 Frauen und Männer Sozialleistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII „Sozialhilfe“). Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) waren das 2 590 Personen (+1,7 %) mehr als im Jahr zuvor. Seit 2005 stieg die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger kontinuierlich an, verglichen mit 2005 erhöhte sie sich um 54 049 Personen beziehungsweise 52,9 %.
Ursächlich für den Anstieg war die zunehmende Zahl von Personen, die „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ nach dem 6. Kapitel SGB XII erhielten. Diese Hilfeart war mit 106 018 leistungsberechtigten Männern und Frauen die zahlenmäßig bedeutendste. Eingliederungshilfe bekamen zwei Drittel aller Leistungsbeziehenden. Der Personenkreis ist über die letzten Jahre ständig größer geworden. Im Jahr 2015 erhielten 48 345 Personen mehr als im Jahr 2005 Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII. Dies entspricht einem Anstieg um 83,8 %. Knapp zwei Drittel dieser Leistungsbeziehenden wurde im Jahr 2015 Hilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII in einer Einrichtung gewährt. Im Durchschnitt waren die Personen 31,4 Jahre alt und der Anteil der Männer unter den Leistungsbeziehenden lag mit 60 % höher als der der Frauen.
Neben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gehören zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII die Hilfe zur Gesundheit (5. Kapitel), die Hilfe zur Pflege (7. Kapitel), die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel) sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel). Bezieht eine Person mehrere Leistungen nach den einzelnen Kapiteln, wird sie bei jeder Hilfeart gezählt.
Die zweithäufigste Hilfeart war die Hilfe zur Pflege, die von über einem Viertel aller leistungsberechtigen Personen bezogen wurde, insgesamt 41 912 Personen. Damit blieb die Zahl der Leistungsbeziehenden nach diesem Kapitel im Vorjahresvergleich weitgehend konstant. Über 80 % von ihnen erhielten die Leistungen in Einrichtungen (33 860 Personen). Der Frauenanteil unter den Leistungsbeziehenden lag bei 64 % und das Durchschnittsalter betrug 75,7 Jahre.
Hilfe zur Gesundheit, eine Leistung die unmittelbar vom Sozialamt erbracht wird, wurde im Jahr 2015 von 2 312 Personen in Anspruch genommen. Das waren 194 Personen weniger als im Jahr 2014. Mit der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und der Hilfe in anderen Lebenslagen, dazu gehören zum Beispiel die Blinden- und die Altenhilfe, wurden 7 715 Frauen und Männer unterstützt. Auch hier ging die Zahl der Personen gegenüber dem Jahr 2014 zurück (-162 Leistungsbeziehende).
Methodische Hinweise:
Empfängerinnen und Empfänger mit mehrmaligem Leistungsbezug werden, sofern die Unterbrechung der Hilfegewährung mehr als acht Wochen andauert, mehrfach gezählt. Neben den Angaben zu den Empfängerinnen und Empfängern im Laufe des Berichtsjahres stehen auch Angaben zur Anzahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher am Ende des Berichtsjahres (31.12) zur Verfügung. Diese stichtagsbezogenen Angaben sind stets geringer als die Zahlen der Empfängerinnen und Empfänger im Laufe des Berichtsjahres, da die Bestandserhebung zum 31.12 ausschließlich die Personen ausweist, die zu diesem Zeitpunkt Leistungen erhalten haben, während bei der Betrachtung der Empfängerinnen und Empfänger im Laufe des Berichtsjahres alle Personen eingehen, die zumindest zeitweise Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Anspruch genommen haben.
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