Positiver Trend hielt an: Anzahl der anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse stieg im Jahr 2020 in Niedersachsen erneut an
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 023 vom 25.02.2022
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik (LSN) mitteilt, wurden in Niedersachsen im Jahr 2020 insgesamt rund 5.500 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse abgeschlossen. Damit setzte sich der positive Trend der Vorjahre in diesem Bereich weiter fort: Gegenüber 2019 ist mit Blick auf die Anzahl abgeschlossener Verfahren ein Anstieg um 11,9%, gegenüber 2018 sogar um 55,7% zu verzeichnen. Im Jahr 2015 lag die Anzahl abgeschlossener Anerkennungsverfahren in Niedersachsen noch bei etwa 2.200, sie hat sich in den vergangenen fünf Jahren demnach mehr als verdoppelt. Der Großteil der ausländischen Berufsabschlüsse wurde im Jahr 2020 entweder als vollständig (45,6 %) oder eingeschränkt gleichwertig (51,2%) zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Lediglich 3,1% der abgeschlossenen Verfahren endeten mit einem negativen Bescheid. Unter den abgeschlossenen Anerkennungsverfahren fanden sich mit 55,8% etwas häufiger Anträge von Frauen als von Männern (44,1%).
Anerkannte Berufsgruppen
Wie auch in den vorangegangenen Jahren wurde am häufigsten eine Anerkennung im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe beantragt. Im Jahr 2020 stammten mit knapp 4.100 Verfahren fast drei Viertel aller abgeschlossenen Verfahren aus dieser Berufsgruppe (74,1%). 4,6% der abgeschlossenen Anerkennungsverfahren in Niedersachsen bezogen sich auf lehrende und ausbildende Berufe, weitere 3,7% auf technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe. Die übrigen 17,6% der Anträge verteilten sich auf eine Reihe von sonstigen Berufsfeldern wie beispielsweise Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe sowie Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe.
Von den knapp 4.100 abgeschlossenen Verfahren im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe wurden 45,3% der Berufsausbildungen als vollständig gleichwertig anerkannt, 54,0% hingegen als teilweise gleichwertig oder unter Auflage einer Ausgleichsmaßnahme. Lediglich 0,8% der abgeschlossenen Verfahren endeten mit einem negativen Bescheid. Zu den medizinischen Gesundheitsberufen zählen unter anderem Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Ärzte/Ärztinnen (Erteilung der Approbation) oder Physiotherapeuten/innen.
Herkunftsländer und -regionen der ausländischen Berufsqualifikationen
Insgesamt wurden in Niedersachsen im Jahr 2020 knapp 7.000 Anträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses gestellt, etwas häufiger von Frauen (57,7%) als von Männern (42,3%). Gut jeder zweite (55,2%) Berufsabschluss war in Europa erworben worden, davon 19,6% in EU-Ländern und 35,6% in Nicht-EU-Ländern. Die übrigen Ausbildungsabschlüsse stammten aus Asien (29,8%) oder Afrika (11,6%), vergleichsweise selten hingegen aus Nord-/Südamerika (3,0%) oder Australien/Ozeanien (0,3%), in 0,1 % der Fälle lagen keine Angaben zum Ort der Ausbildung vor. Besonders häufig unter den Ausbildungsstaaten vertreten waren Syrien (9,0% aller Anträge), Rumänien (7,6%), Bosnien-Herzegowina (7,3%) und Serbien (6,4%).
Gesetzliche Regelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetztes
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist 2012 in Kraft getreten und regelt die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen. Ziel ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und die gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern.
Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird bei dieser Statistik ein Rundungsverfahren angewendet. Dies kann dazu führen, dass bei Prozentangaben die Summe der Einzelwerte nicht immer genau 100 entspricht.
Anerkannte Berufsgruppen
Wie auch in den vorangegangenen Jahren wurde am häufigsten eine Anerkennung im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe beantragt. Im Jahr 2020 stammten mit knapp 4.100 Verfahren fast drei Viertel aller abgeschlossenen Verfahren aus dieser Berufsgruppe (74,1%). 4,6% der abgeschlossenen Anerkennungsverfahren in Niedersachsen bezogen sich auf lehrende und ausbildende Berufe, weitere 3,7% auf technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe. Die übrigen 17,6% der Anträge verteilten sich auf eine Reihe von sonstigen Berufsfeldern wie beispielsweise Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe sowie Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe.
Von den knapp 4.100 abgeschlossenen Verfahren im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe wurden 45,3% der Berufsausbildungen als vollständig gleichwertig anerkannt, 54,0% hingegen als teilweise gleichwertig oder unter Auflage einer Ausgleichsmaßnahme. Lediglich 0,8% der abgeschlossenen Verfahren endeten mit einem negativen Bescheid. Zu den medizinischen Gesundheitsberufen zählen unter anderem Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Ärzte/Ärztinnen (Erteilung der Approbation) oder Physiotherapeuten/innen.
Herkunftsländer und -regionen der ausländischen Berufsqualifikationen
Insgesamt wurden in Niedersachsen im Jahr 2020 knapp 7.000 Anträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses gestellt, etwas häufiger von Frauen (57,7%) als von Männern (42,3%). Gut jeder zweite (55,2%) Berufsabschluss war in Europa erworben worden, davon 19,6% in EU-Ländern und 35,6% in Nicht-EU-Ländern. Die übrigen Ausbildungsabschlüsse stammten aus Asien (29,8%) oder Afrika (11,6%), vergleichsweise selten hingegen aus Nord-/Südamerika (3,0%) oder Australien/Ozeanien (0,3%), in 0,1 % der Fälle lagen keine Angaben zum Ort der Ausbildung vor. Besonders häufig unter den Ausbildungsstaaten vertreten waren Syrien (9,0% aller Anträge), Rumänien (7,6%), Bosnien-Herzegowina (7,3%) und Serbien (6,4%).
Gesetzliche Regelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetztes
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist 2012 in Kraft getreten und regelt die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen. Ziel ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und die gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern.
Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird bei dieser Statistik ein Rundungsverfahren angewendet. Dies kann dazu führen, dass bei Prozentangaben die Summe der Einzelwerte nicht immer genau 100 entspricht.
Kontakt:
Andreas Woisch, Tel. 0511 9898 -1037
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