Nominallöhne stiegen im Jahr 2021 in Niedersachsen um 2,4%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 037 vom 23.03.2022
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, stieg der Nominallohnindex im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 2,4%. Im Jahr 2020 war der Nominallohnindex mit -0,9% zum ersten Mal seit der Einführung der Vierteljährlichen Verdiensterhebung im Jahr 2007 negativ gewesen.
Die Entwicklung des Reallohnindex ist sowohl von der Entwicklung des Nominallohnindex als auch von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex abhängig. So lag die durchschnittliche Preisveränderung in Niedersachsen im Jahr 2021 bei +3,0% im Vergleich zum Vorjahr. Die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, gingen dementsprechend im Jahr 2021 in Niedersachsen um durchschnittlich 0,7 % zum Vorjahr zurück. Bereits im Jahr 2020 hatten sich die Reallöhne (-1,2%) rückläufig entwickelt.
Die rückläufige Entwicklung des Nominallohns im Jahr 2020 war auf den verstärkten Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen. Der Anstieg der Nominallöhne im Jahr 2021 lässt sich u.a. durch die Lockerungen der Corona-Maßnahmen und die damit verbundene geringere Inanspruchnahme von Kurzarbeit erklären. Auch die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit normalisierte sich im Jahr 2021 wieder. Die bezahlte Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2021 bei 38,3 Stunden. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die wöchentliche Arbeitszeit um 0,7%.
Die Entwicklung des Reallohnindex ist sowohl von der Entwicklung des Nominallohnindex als auch von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex abhängig. So lag die durchschnittliche Preisveränderung in Niedersachsen im Jahr 2021 bei +3,0% im Vergleich zum Vorjahr. Die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, gingen dementsprechend im Jahr 2021 in Niedersachsen um durchschnittlich 0,7 % zum Vorjahr zurück. Bereits im Jahr 2020 hatten sich die Reallöhne (-1,2%) rückläufig entwickelt.
Die rückläufige Entwicklung des Nominallohns im Jahr 2020 war auf den verstärkten Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen. Der Anstieg der Nominallöhne im Jahr 2021 lässt sich u.a. durch die Lockerungen der Corona-Maßnahmen und die damit verbundene geringere Inanspruchnahme von Kurzarbeit erklären. Auch die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit normalisierte sich im Jahr 2021 wieder. Die bezahlte Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2021 bei 38,3 Stunden. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die wöchentliche Arbeitszeit um 0,7%.
Nominallohnindex 2021 (xlsx, Abbildung und Tabelle) |
Methodische Hinweise:
Kurzarbeit:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit betroffen sind, werden als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezählt und mit gekürzten Ver¬diensten bzw. Arbeitszeiten in die Statistik einbezogen. Methodisch beinhalten die Bruttoverdienste bei der Vierteljährlichen Verdiensterhebung ausschließlich die von Arbeitgeberseite gezahlten Verdienste. Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird, sie ist deshalb in den Bruttoverdiensten nicht enthalten.
Berechnung:
In die Berechnung des Nominallohnindex fließen die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) aller vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ein.
Der Nominallohnindex wird als Laspeyres-Kettenindex berechnet. Bei der Indexberechnung nach Laspeyres wird die Arbeitnehmerstruktur aus dem jeweiligen Vorjahr übernommen.
Die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben nach Wirtschaftszweigen, Leistungsgruppen und Geschlecht für alle Berichtsquartale identisch, nur die Verdienste weichen ab. Somit kann durch den Laspeyres-Kettenindex gezeigt werden, wie sich die durchschnittlichen Bruttoverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verändert hätten, wenn im jeweiligen Vergleichszeitraum die gleiche Struktur der Arbeitnehmerschaft wie im Vorjahr bestanden hätte.
In die Berechnung des Reallohnindex fließen der Nominallohnindex und der Verbraucherpreisindex ein. Der Verbraucherpreisindex gibt die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen wieder, die private Haushalte für Konsumzwecke erwerben. Der Reallohnindex entspricht dem Quotienten aus dem Nominallohnindex geteilt durch den Verbraucherpreisindex.
Kurzarbeit:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit betroffen sind, werden als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezählt und mit gekürzten Ver¬diensten bzw. Arbeitszeiten in die Statistik einbezogen. Methodisch beinhalten die Bruttoverdienste bei der Vierteljährlichen Verdiensterhebung ausschließlich die von Arbeitgeberseite gezahlten Verdienste. Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird, sie ist deshalb in den Bruttoverdiensten nicht enthalten.
Berechnung:
In die Berechnung des Nominallohnindex fließen die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) aller vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ein.
Der Nominallohnindex wird als Laspeyres-Kettenindex berechnet. Bei der Indexberechnung nach Laspeyres wird die Arbeitnehmerstruktur aus dem jeweiligen Vorjahr übernommen.
Die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben nach Wirtschaftszweigen, Leistungsgruppen und Geschlecht für alle Berichtsquartale identisch, nur die Verdienste weichen ab. Somit kann durch den Laspeyres-Kettenindex gezeigt werden, wie sich die durchschnittlichen Bruttoverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verändert hätten, wenn im jeweiligen Vergleichszeitraum die gleiche Struktur der Arbeitnehmerschaft wie im Vorjahr bestanden hätte.
In die Berechnung des Reallohnindex fließen der Nominallohnindex und der Verbraucherpreisindex ein. Der Verbraucherpreisindex gibt die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen wieder, die private Haushalte für Konsumzwecke erwerben. Der Reallohnindex entspricht dem Quotienten aus dem Nominallohnindex geteilt durch den Verbraucherpreisindex.
Kontakt:
Kathleen Driefert, Tel. 0511 9898-2351
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