Niedersächsische Handwerkszählung 2016 - Zahl der Handwerksunternehmen nimmt ab
Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Datum: 7. November 2018
Nummer 107/18
HANNOVER. Im Jahr 2016 waren über 45.000 niedersächsische Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk tätig. Nach Mitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) waren das rund 5% weniger als im Vorjahr. Diese Unternehmen erwirtschafteten mehr als 52 Milliarden Euro Umsatz (+3,2% im Vergleich zum Vorjahr) mit ihren fast 502.000 tätigen Personen (-0,2%), darunter rund 383.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 72.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte.
Umsatz und Beschäftigung im niedersächsischen Handwerk konzentrieren sich auf wenige größere Unternehmen. 10% aller Handwerksunternehmen in den Beschäftigungsgrößenklassen „20 bis 49“ und „50 und mehr“ tätige Personen beschäftigten 60% aller handwerklich Tätigen und erreichten einen Umsatz von mehr als 35 Milliarden Euro (rund 68%). Allein die höchste Umsatzgrößenklasse mit einem Umsatz „ab 5 Mio. und mehr“ Euro erzielte mit rund 4% der Unternehmen und 38% aller Beschäftigten über 28 Milliarden Euro, das waren 55% des Gesamtumsatzes aller Handwerksunternehmen.
Von den Flächenländern im Bundesgebiet hat Niedersachsen die geringste Handwerksunternehmensdichte. Auf je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen im Jahr 2016 nur 57 Unternehmen. Lediglich in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen bestand ein schmaleres Angebot.
Das höchste Umsatzergebnis der Kommunen in Niedersachsen erreichte mit 5,1 Milliarden Euro die Region Hannover, gefolgt von den Landkreisen Emsland (gut 4,5 Milliarden Euro) und Osnabrück (rund 3,7 Milliarden Euro).
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Irmhild Ridder, Tel. 0511 9898-3322Uwe Rode, Tel. 0511 9898-3335
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse der Handwerkszählung werden aus dem statistischen Unternehmensregister ermittelt, das mehrere administrative Dateien zusammenführt, z. B. Dateien der Steuerverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit. In den Dateien der Steuerverwaltung sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen enthalten, die im jeweiligen Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben und deren Jahresumsatz im Berichtsjahr mindestens 17.500 Euro betrug. Die Dateien der Bundesagentur für Arbeit liefern Angaben zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnten Beschäftigten. Die Anzahl der tätigen Inhaber bzw. Inhaberinnen wird geschätzt. Die Handwerkszählung bezieht nur selbständige Handwerksunternehmen ein. Angaben zu innerbetrieblichen Abteilungen, z. B. eine Schlosserei in einem Energieversorgungsunternehmen oder zu Nebenbetrieben, wie beispielsweise eine Fleischereiabteilung eines Kaufhauses, werden nicht ausgewertet.
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