Niedersächsische Handwerkszählung 2013: Positiver Trend bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen
Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Datum: 28.04.2016
Nummer 37/16
HANNOVER. Im Jahr 2013 beschäftigten rund 48 000 niedersächsische Handwerksunternehmen nahezu 499 000 tätige Personen, darunter fast 377 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und rund 72 000 geringfügig entlohnte Beschäftigte. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, setzte sich der positive Trend des Vorjahres mit einer Erhöhung der Beschäftigtenzahlen um 0,8 % und einer Steigerung von 1,2 % bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Handwerk fort. Es wurden durchschnittlich 98 000 Euro Umsatz je tätiger Person erwirtschaftet, bei einem Jahresumsatz von rund 49 Milliarden Euro.
Die Statistische Region Weser-Ems war 2013 mit insgesamt 212 283 tätigen Personen der größte regionale Handwerkermarkt, weit vor den Regionen Hannover (114 219), Lüneburg (91 052) und Braunschweig (81 349). Fast die Hälfte des Umsatzes aller niedersächsischen Handwerksunternehmen erzielten die Unternehmen der Region Weser-Ems mit rund 43 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und 45 % der geringfügig entlohnten Beschäftigten im Handwerk. In der Statistischen Region Hannover war das Handwerk mit 22 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vertreten.
Methodischer Hinweis:
Die Ergebnisse der Handwerkszählung werden aus dem statistischen Unternehmensregister ermittelt, das mehrere administrative Dateien zusammenführt, darunter Dateien der Steuerverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit. In den Dateien der Steuerverwaltung sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen enthalten, die im jeweiligen Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben und deren Jahresumsatz im Berichtsjahr mindestens 17 500 Euro betrug. Die Dateien der Bundesagentur für Arbeit liefern Angaben zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten. Die Anzahl der tätigen Inhaber wird geschätzt. Die Handwerkszählung bezieht nur selbständige Handwerksunternehmen ein. Angaben zu innerbetrieblichen Abteilungen, beispielsweise einer Schlosserei in einem Energieversorgungsunternehmen oder zu Nebenbetrieben, wie einer Fleischereiabteilung eines Kaufhauses, werden nicht ausgewertet.
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