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Mikrozensus 2013 - rund 38.000 Haushalte werden in Niedersachsen befragt

Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen



Datum: 7. Februar 2013
Nummer 10/13



HANNOVER. Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt in Niedersachsen? Wie viele Mütter und Väter sind in Teilzeit oder Vollzeit berufstätig? Diese und viele weitere Fragen beschäftigen Politik und Öffentlichkeit. Die Antworten sind Grundlage für wichtige gesellschaftliche Herausforderungen, zum Beispiel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder dem demografischen Wandel. Eine der wichtigsten Datenquellen für diese Fragen ist der Mikrozensus.

Im Rahmen des Mikrozensus werden rund 38 000 Haushalte in ganz Niedersachsen befragt. Der Mikrozensus wählt nach einem statistisch-mathematischen Zufallprinzip Gebäude/Gebäudeteile aus. Die dort wohnenden Personen sind in der Regel 4 aufeinanderfolgende Jahre zum Mikrozensus berichtspflichtig.

Um die Auskunftserteilung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger so zeitsparend wie möglich zu gestalten, sind in Niedersachsen das ganze Jahr rund 160 vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) ausgewählte und besonders geschulte Erhebungsbeauftragte unterwegs. Die Erhebungsbeauftragten kündigen sich mit einem Schreiben zur Befragung an und geben zu dem vereinbarten Termin die Antworten auf die gestellten Fragen direkt in den Laptop ein. Die Erhebungsbeauftragten sind vom LSKN zur Verschwiegenheit verpflichtet und weisen sich mit einem Interviewerausweis entsprechend aus. Auf Wunsch des Haushalts besteht jedoch auch die Möglichkeit, der Auskunftspflicht schriftlich nachzukommen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Sie werden ausschließlich in Form von hochgerechneten Ergebnissen veröffentlicht.

Seit 1957 wird im Rahmen des Mikrozensus bundesweit jährlich ein Prozent der Bevölkerung befragt. Erfragt werden Angaben zu dem Alter der Familienmitglieder, dem Familienstand, der Erwerbstätigkeit, den Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen und der Einkommenssituation. Zusätzlich werden in diesem Jahr Fragen zu Gesundheit mit Angaben zu Körpergröße, Gewicht und Rauchgewohnheiten erhoben.

Für die meisten Fragen besteht Auskunftspflicht. Einige Fragen, so z. B. die zur Gesundheit, werden auf freiwilliger Basis erhoben. Auch diese liefern wichtige Erkenntnisse, auf deren Basis politisch, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden. Daher ist eine große Bereitschaft zur wahrheitsgemäßen Beantwortung auch dieser Fragen von großer Bedeutung.

Weitere Informationen rund um den Mikrozensus finden Sie auf unserer Internetseite www.lskn.niedersachsen.de. Darüber hinaus stehen wir Ihnen unter der Tel. (0511) 9898-4455 oder per E-Mail mikrozensus@lskn.niedersachsen.de für Auskünfte zur Verfügung.



Herausgeber:
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E-Mail: pressestelle(at)lskn.niedersachsen.de
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