Mehr als jede fünfte Person in Niedersachsen 2018 mit Migrationshintergrund
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 091 vom 08.10.2019
HANNOVER. In Niedersachsen verfügte im Jahr 2018 mehr als ein Fünftel der Bevölkerung in Privathaushalten über einen Migrationshintergrund. Wie das Landesamt für Statistik (LSN) mitteilt, hatten 22,1% (1,73 Mio.) der Personen in niedersächsischen Privathaushalten (7,82 Mio.) einen Migrationshintergrund. Damit lag Niedersachsen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (25,5%). Bremen war das Land mit dem höchsten Anteil von 35,1 %, hingegen wurde in Thüringen mit 7,3 % die geringste Quote ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr 2017 ist der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen (22,1%) unverändert geblieben.
Rund zwei Drittel (1,15 Mio.) der Personen mit Migrationshintergrund verfügten 2018 über eine eigene Migrationserfahrung, waren also selbst zugewandert. Von diesen Zugewanderten hatten 43,5% nunmehr die deutsche Staatsbürgerschaft, davon waren 51,2% Männer und 48,8% Frauen. Das durchschnittliche Alter zum Zeitpunkt der Einreise lag bei 24,2 Jahren.
Mit rund 724.000 Personen kamen die meisten Zugewanderten aus Europa, davon mehr als die Hälfte (56,0%) aus den Mitgliedsstaaten der EU. Weitere 375.000 Personen waren aus Asien migriert, 80,8% von ihnen stammten aus dem Nahen und Mittleren Osten. Hauptmotiv für eine Zuwanderung war in 40,6% der Fälle eine Familienzusammenführung, gefolgt von Flucht (16,7%) und der Suche nach bzw. der Aufnahme einer Arbeit (15,6%). Zum Zwecke eines Studiums, einer Ausbildung oder Weiterbildung kamen lediglich 3,3% der Befragten.
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Methodische Hinweise:
Beim Mikrozensus wird jährlich rund 1% der Bevölkerung in Niedersachsen befragt. Die Ergebnisse dieser Stichprobenerhebung werden auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Eine Person hat per Definition einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.
Seit dem Berichtsjahr 2017 wird der Migrationshintergrund im weiteren Sinn jährlich erfasst. Zuvor lagen Ergebnisse auf Basis dieser Begriffsdefinition nur alle vier Jahre vor (2005, 2009, 2013). Der Migrationshintergrund im weiteren Sinn umfasst im Unterschied zur engeren Definition auch den Migrationshintergrund derjenigen Personen, die in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden, aber zum Erhebungszeitpunkt nicht mehr mit ihren Eltern in einem Haushalt lebten. Das heißt, erfasst werden auch diejenigen Personen, die Deutsche sind und in einem eigenen Haushalt leben, bei denen aber mindestens ein Elternteil ausländisch, eingebürgert, deutsch durch Adoption oder (Spät-)Aussiedlerin oder Aussiedler ist. 2018 konnten durch diese erweiterte Definition zusätzlich zu den 1,64 Millionen Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn weitere 90.000 Personen mit Migrationshintergrund im weiteren Sinn identifiziert werden. Die 2017 eingeführte jährliche Erfassung zusätzlicher Informationen ermöglicht eine kontinuierliche, umfassende Abbildung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Die Zahlen beziehen sich nur auf die Bevölkerung in Privathaushalten und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften, da aufgrund einer Änderung des Mikrozensusgesetzes der Migrationsstatus seit 2017 nicht mehr für die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften ermittelt wird.
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