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Mehr als 150.000 Personen erhielten 2016 Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 02. November 2017
Nummer 86/17



HANNOVER. Im Laufe des Jahres 2016 erhielten 154.061 Frauen und Männer Leistungen in besonderen Lebenslagen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem Rückgang um 1,4% im Vergleich zum Vorjahr. Leistungen in besonderen Lebenslagen nach dem 5. bis 9. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) können ergänzend oder unabhängig von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) bezogen werden.

Gut zwei Drittel der Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII wurden Menschen innerhalb von Einrichtungen gewährt. Es bezogen 70.821 Frauen (46%) und 83.240 Männer (54%) entsprechende Leistungen. Damit war etwas mehr als die Hälfte der Leistungsbeziehenden männlich. Das Durchschnittsalter lag insgesamt bei 44 Jahren.

Fast 70% der Leistungsbeziehenden von besonderen Leistungen erhielten Unterstützung nach dem 6. Kapitel SGB XII „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ (107.434 Personen). Die „Hilfe zur Pflege“ umfasste mit 38.856 Personen den zweitgrößten Kreis an Leistungsbeziehenden. Leistungen der „Hilfe zur Gesundheit“ (5. Kapitel) erhielten 2.297 Frauen und Männer. Hilfen nach dem 8. Kapitel „Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ und dem 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ erhielten insgesamt 7.195 Personen.


Kontakt:

sozialstatistiken@statistik.niedersachsen.de

Herr Mann, Tel. 0511 9898-2216
Frau Köhler, Tel. 0511 9898-2242


Methodische Hinweise

Die sogenannten Hilfen in besonderen Lebenslagen bieten Menschen in sehr unterschiedlichen Situationen Unterstützung. Personen können auch mehrere Hilfearten erhalten. Im Rahmen der Statistik sind Mehrfachzählungen von Personen nur ausgeschlossen, sofern diese aufgrund der Meldung erkennbar sind. Bei der Betrachtung einzelner Hilfearten werden Personen bei jeder Hilfeart, die ihnen gewährt wird, mitgezählt. Die Summe der Leistungsbeziehenden aller Hilfearten ist in der Regel dadurch höher als die Zahl der Menschen, die Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten.

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Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-991125

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an die oben genannten Auskunftgebenden.


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