Knapp 318 000 Niedersachsen waren Ende 2015 pflegebedürftig
Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Datum: 12.01.2017
Nummer 03/17
HANNOVER. Im Dezember 2015 erhielten in Niedersachsen 317 568 Personen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ist die Zahl der Leistungsempfangenden gegenüber dem Jahresende 2013 um insgesamt 10,2 % gestiegen.
Ende 2015 wurde für die größte Personengruppe ausschließlich Pflegegeld bezahlt. Dies betraf insgesamt 146 377 Personen, die in der Regel allein durch Angehörige gepflegt wurden. Weitere 79 651 Pflegebedürftige erhielten – zumindest ergänzend – Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst. Damit lag der Anteil der Pflegebedürftigen, die zu Hause betreut wurden bei 68,6 %. In stationären Pflegeheimen waren 103 305 Frauen und Männer untergebracht, darunter 11 765 Pflegebedürftige in teilstationärer Pflege. Diese Personen werden bei der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen nicht mitgerechnet, da sie in der Regel auch andere Leistungen nach dem SGB XI erhalten und somit sonst doppelt gezählt würden.
Über 60 % der in den eigenen vier Wänden gepflegten Frauen und Männer waren als erheblich pflegebedürftig eingestuft (Pflegestufe I). Bei den Pflegebedürftigen mit Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst traf dies auf 61,7 % zu und bei den Pflegegeldempfangenden lag der Anteil bei 67,9 %. Von den Pflegebedürftigen in einem stationären Pflegeheim erhielten 39,7 % die Pflegestufe I. Im Vergleich zu 2013 erhöhte sich die Zahl der Pflegebedürftigen in der Pflegestufe I mit ambulanter Unterstützung um 21,7 %, bei den Pflegegeldempfängerinnen und -empfängern stieg die Zahl um 12,8 % und in stationärer Pflege um 6,8 %.
Weniger als ein Zehntel der Pflegegeldempfangenden (6,7 %) und der ambulant Betreuten (9,2 %) erhielten die höchste Pflegestufe für Schwerstpflegebedürftige (Pflegestufe III). In Pflegeheimen stellte diese Gruppe 20,4 % der Pflegebedürftigen. Im Vergleich zu 2013 stieg die Zahl der Schwerstpflegebedürftigen die Pflegegeld bezogen um 7,1 % an, die Gruppe der ambulant Betreuten um 8,1 % und die Gruppe der in stationären Pflegeheimen untergebrachten Personen um 6,6 %.
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