Jeder neunte Job 2014 unter Mindestlohn
Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Datum: 02.06.2016
Nummer 47/16
HANNOVER. In 358 000 Fällen, also jedem neunten Job, der ab 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes fiel, wurde im April 2014 ein Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro brutto gezahlt. Dies teilte das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf der Basis von Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2014 mit. Mittels dieser Erhebung konnte erstmals ermittelt werden, wie viele Jobs in Niedersachsen unterhalb der Mindestlohnschwelle vom 8,50 Euro pro Stunde lagen. Zugleich werden erstmalig Daten über regional unterschiedliche Verdienstniveaus vorgelegt.
Im April 2014, kurz vor der Einführung des Mindestlohns, gab es in Niedersachsen insgesamt 3,5 Millionen Jobs. Davon fielen 3,3 Millionen Jobs zum 1.1.2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes, für die übrigen 166 000 Jobs lässt das Gesetz Ausnahmen zu, vor allem für Praktikanten und Menschen jünger als 18 Jahre. Bei 10,8 Prozent beziehungsweise 358 000 der fortan geschützten Jobs wurde weniger als 8,50 Euro je Stunde verdient; bundesweit lagen sogar 11,2 Prozent (4,0 Millionen) aller geschützten Jobs unter dem Mindestlohn.
In Niedersachsen befanden sich 82,7 Prozent beziehungsweise 296 000 aller vom Mindestlohngesetz geschützten und unterhalb des Schwellenwertes bezahlten Jobs in nicht tarifgebundenen Betrieben. Knapp zwei Drittel (226 000) der Jobs gingen auf Minijobs zurück. Frauen waren stärker als Männer betroffen: Knapp zwei Drittel (230 000) der Jobs mit weniger als 8,50 Euro je Stunde wurden von Frauen erbracht, 35,8 Prozent (128 000) von Männern.
Regionale Daten zu den vom Mindestlohn betroffenen Jobs liegen nicht vor. Jedoch lassen sich mit Hilfe von durchschnittlichen regionalen Bruttomonatsverdiensten Tendenzen durch Aussagen zur potentiellen Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn ableiten: Dafür wurden die monatlichen Durchschnittsverdienste für 33 Arbeitsmarktregionen in Niedersachsen ermittelt. Dabei traten innerhalb Niedersachsens je nach Lage und Potential des Arbeitsmarktes deutliche Unterschiede zu Tage.
Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten ohne Sonderzahlungen lag im April 2014 in Niedersachsen bei 3 272 Euro und damit etwas niedriger als im Bundesdurchschnitt von 3 441 Euro.
Die höchsten Bruttoverdienste waren mit 4 300 Euro je Monat in der Arbeitsmarktregion Wolfsburg zu verzeichnen, gefolgt von der Arbeitsmarktregion Salzgitter mit 4 000 Euro. Überdurchschnittliche Verdienste wurden auch in der Arbeitsmarktregion Stade nördlich von Hamburg gemessen; dort verdienten die Vollzeitbeschäftigten durchschnittlich 3 800 Euro. Alle drei vorgenannten Arbeitsmarktregionen weisen industrielle Prägungen auf. Im Bundes- und Landesvergleich überdurchschnittlich fielen auch die Verdienste in den Arbeitsmarktregionen Hannover (3 500 Euro), Hameln, Braunschweig, Holzminden und Celle mit je 3 400 Euro aus.
Demgegenüber erzielten die Vollzeitbeschäftigten einiger peripheren Regionen im Harz, im Westen und Nordosten des Landes die geringsten Verdienste. In den Arbeitsmarktregionen Goslar, Soltau, Emden, Westerstede und Nordhorn erreichte das Verdienstniveau der Vollzeitbeschäftigten 2 800 Euro, in Cloppenburg und Osterode sogar nur 2 700 Euro. Am deutlichsten unterhalb des Niveaus des Landes lagen die Bruttoverdienste im ostfriesischen Leer (2 700 Euro) und am nordöstlichen Rand Niedersachsens: Festgemacht am sogenannten Kaitz-Index, stellt der Arbeitsmarkt Uelzen von allen Regionen Niedersachsens die potentiell am stärksten von den Auswirkungen des Mindestlohns betroffene Arbeitsmarktregion dar. Vollzeitbeschäftigte in der Arbeitsmarktregion Uelzen bekamen im Durchschnitt 2 300 Euro.
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Methodische Hinweise:
In der Verdienststrukturerhebung werden detaillierte Daten zu Verdiensten erfasst. Die Verdienststrukturerhebung ist eine Statistik über Beschäftigungsverhältnisse. Sie umfasst Haupt- und Nebenbeschäftigungen. Selbständige Tätigkeiten werden nicht erfasst. Weitere Details finden Sie unter
Arbeitsmarktregionen bestehen aus einem oder mehreren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, die räumlich benachbart und durch Pendlerströme funktional zusammengehörig sind. Die Auswertung wurde bundesweit für Arbeitsmarktregionen durchgeführt, weil dies aktuell das mathematisch und stichprobentheoretisch maximal Zulässige darstellt. Auch auf dieser Regionalebene sind manche Angaben noch mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Die Tabelle 3 im Anhang klammert daher relativ unsichere Werte der Verdienste ein.
Der Kaitz-Index wird als Verhältnis des monatlichen Mindestlohns (1 473 Euro) und des Bruttomonatsverdienstes eines Vollzeitbeschäftigten definiert. Er wird verwendet als Maß für die potentielle Betroffenheit einer Region vom Mindestlohn. Je näher dieser an die 100 % Marke kommt, desto näher am Mindestlohn wird in der betroffenen Region verdient.
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