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Insolvenzen in Niedersachsen gehen um 6 % zurück – Unternehmensinsolvenzen um 17,9 %

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 01. September 2015
Nummer 62/15


HANNOVER. Im ersten Halbjahr 2015 wurden insgesamt 7 845 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem der 33 niedersächsischen Insolvenzgerichte gestellt. Nach Angaben des Landesamts für Statistik Niedersachsen waren dies 504 Fälle weniger (-6 %) als im Vorjahreszeitraum. Auffallend in den ersten sechs Monaten 2015 war insbesondere der starke Rückgang bei den Unternehmensinsolvenzen um 17,9 %.

Die 7 845 Insolvenzverfahren untergliedern sich wie folgt in die unterschiedlichen Schuldnerarten: 933 Unternehmen, 5 554 Verbraucherinnen und Verbraucher, 1 217 ehemals selbstständig Tätige, 106 Nachlass-insolvenzverfahren sowie 35 Insolvenzverfahren von natürlichen Personen, die als Gesellschafterinnen und Gesellschafter tätig waren. Bei allen Schuldnerarten, außer den ehemals selbstständig Tätigen, wurde ein Rückgang der Insolvenzverfahren im ersten Halbjahr 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet.

Bei den ehemals selbstständig Tätigen stieg die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren um 1,9 % auf 1 217 Fälle. Hierbei wird unterschieden, ob sie ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen (800 Fälle) oder die Insolvenz in einem vereinfachten Verfahren (417 Fälle) abgewickelt werden kann. Im ersten Halbjahr 2015 gab es 80 vereinfachte Verfahren mehr als in den ersten sechs Monaten des Vorjahrs, was einem Anstieg von 23,7 % entspricht. Hingegen sank die Zahl bei den Regelinsolvenzverfahren um 6,7 %. Welcher Verfahrenstyp bei ehemals selbstständig Tätigen Anwendung findet, ist einerseits abhängig von der Zahl der Gläubigerinnen und Gläubiger und anderseits davon, ob Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzen lag im ersten Halbjahr 2015 bei 5 554 Verfahren. Dies waren 5,0 % weniger als im Vorjahreszeitraum, in dem 5 849 insolvente Verbraucherinnen und Verbraucher gezählt wurden. Gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden voraussichtliche Forderungen in Höhe von 228 Millionen Euro gestellt.

Bei den Unternehmensinsolvenzen gab es einen Rückgang von 17,9 %. Lediglich 933 Verfahren auf Eröffnung einer Unternehmensinsolvenz wurden im ersten Halbjahr 2015 beantragt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahrs waren es noch 1 136 Fälle. Die 933 insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt der Beantragung des Insolvenzverfahrens insgesamt 5 218 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer. Die voraussichtlichen Forderungen gegenüber diesen Unternehmen summierten sich auf 860 Millionen Euro.


Auskünfte erteilen:
Herr Brunotte, 0511 9898-1224
Frau Friedrich, 0511 9898-4698

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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Fon: 0511 9898-1125
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