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Equal Pay Day - Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern lag in Niedersachsen im Jahr 2020 bei 19%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 029 vom 09.03.2021


HANNOVER. Am 10. März 2021 ist Equal Pay Day! Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer fällt die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern aus. Dieser geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap erfasst.

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Der unbereinigte Wert lag in Deutschland im Jahr 2020 bei durchschnittlich 18%. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, lag der Gender Pay Gap in Niedersachsen höher als im Bundesdurchschnitt: Im Jahr 2020 betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von niedersächsischen Frauen 17,62 Euro, der von niedersächsischen Männern 21,72 Euro. Daraus ergab sich für Niedersachsen ein unbereinigter Gender Pay Gap von 19%.

Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in allgemeiner Form miteinander. Er stellt den Teil des Verdienstunterschieds dar, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen bei bestimmten Berufen oder Karrierestufen verursacht wird – diese sind möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen.

Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien. Im bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist. Dazu zählen Unterschiede bei den Berufen, beim Beschäftigungsumfang und Bildungsstand, bei der Berufserfahrung oder beim Anteil von Frauen in Führungspositionen.

Der bereinigte Gender Pay Gap wird in der amtlichen Statistik auf Basis der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet. Zuletzt war das im Jahr 2018. Damals ergab sich für Deutschland ein Wert von 6% und für Niedersachsen ein Wert von 6%. Damit verdienten Frauen in Niedersachsen – unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit, äquivalenter Qualifikation, vergleichbarer Leistungsgruppe, gleichem Dienstalter und einer Beschäftigung mit vergleichbarem Umfang – im Jahr 2018 pro Stunde 6% weniger als Männer.

Abbildungen und Tabellen: Excel-Format

Nicht barrierefreie Versionen: Excel-Format und PDF-Format

Hinweise:

Der Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter.

In die Berechnung wurden alle Beschäftigten nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten) einbezogen.

Basis für die Berechnung des Gender Pay Gap sind Daten der Verdienststrukturerhebung. Die Verdienststrukturerhebung wurde zuletzt im Jahr 2018 durchgeführt. Diese Ergebnisse wurden mit den Werten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben. Die Angaben für 2019 und 2020 zum unbereinigten Gender Pay Gap sind vorläufig.

Kurzarbeit und Gender Pay Gap

Bei diesem Ergebnis ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des unbereinigten Gender Pay Gap beeinflusst haben können. Allerdings kann Kurzarbeit in der Corona-Krise diese Entwicklung verstärkt oder ihr entgegengewirkt haben. Wenn beispielsweise Männer in einer höher entlohnten Verdienstgruppe in Kurzarbeit gehen, würde der Gender Pay Gap (unter sonst gleichen Bedingungen) sinken, da der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer vergleichsweise geringer ausfällt. Eine gleich gerichtete Wirkung auf den Gender Pay Gap wird erzielt, wenn Frauen in niedriger entlohnten Verdienstgruppen in Kurzarbeit gehen. Der Bruttostundenverdienst der Frauen steigt dann.

Die Höhe des Einflusses der verstärkten Kurzarbeit auf den Gender Pay Gap kann aus den vorliegenden Daten nicht quantifiziert werden. Informationen zu Kurzarbeitenden liegen in der Erhebung nicht vor. Kurzarbeitergeld federt die individuellen Einkommensverluste zwar zum Großteil ab, es zählt aber nicht zum Bruttoverdienst und fließt daher nicht in die Berechnung des Gender Pay Gap ein.


Kontakt:
Kathleen Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2021 Landesamt für Statistik Niedersachsen
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