Die soziale Lage in Niedersachsen im Jahr 2019 - Der Statistikteil 2021 zur Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN) ist erschienen
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 098 vom 10.09.2021
HANNOVER. Mit dem Bericht 2021 erscheint der Statistikteil der vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung herausgegebenen Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN) zum zwölften Mal. Erstellt wurde er im Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).
Die aktuell vorliegende Ausgabe stellt hauptsächlich die soziale Lage im Jahr 2019 vor der Corona-Krise dar. Sie zeigt auf, mit welchen strukturellen Ungleichheiten die Gesellschaft und die Politik bereits in Zeiten einer anhaltend guten Konjunktur konfrontiert waren.
Ende 2019 erhielten in Niedersachsen 680.185 Menschen Mindestsicherungsleistungen. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesenen Personen damit deutlich um 4,8%. Die Mindestsicherungsquote, gemessen an der Gesamtbevölkerung, fiel um 0,4 Prozentpunkte auf 8,5%. Bei den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren lag die Mindestsicherungsquote bei 14,0% (-0,7 Prozentpunkte gegenüber 2018). Einen Großteil der Mindestsicherungsleistungen machen stets die SGB II-Leistungen aus, für die bereits Daten für das Corona-Jahr 2020 vorliegen. Danach ging im Jahr 2020 die Zahl der SGB II-Regelleistungsberechtigten gegenüber 2019 sogar leicht um 0,4% zurück. Die Arbeitslosenquote stieg durch das Instrument der Kurzarbeit nur moderat auf 5,7% im Dezember 2020. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen erhöhte sich dabei überdurchschnittlich um rund 29% auf 91.000.
Den sinkenden Mindestsicherungsquoten stand 2019 mit 16,0% die höchste Armutsgefährdungsquote seit 2005 gegenüber. Zu erklären ist dieser Gegensatz insbesondere dadurch, dass viele Menschen auch trotz Erwerbsarbeit unter die Armutsgefährdungsschwelle fallen, insbesondere atypisch Beschäftigte. Zwar stiegen die Verdienste und mit ihnen die Einkommen seit Jahren bis 2019 insgesamt an, die Verdienste gingen jedoch erstmals seit 13 Jahren im darauffolgenden Corona-Jahr 2020 zurück.
Besonders armutsgefährdete oder von Mindestsicherungsleistungen abhängige Haushalte haben kaum einen finanziellen Handlungsspielraum und müssen daher auf bestimmte Dinge des Lebens verzichten, die von den meisten Menschen für eine angemessene Lebensführung jedoch als wünschenswert oder notwendig angesehen werden. In Niedersachsen konnten es sich beispielsweise 29,6% aller Haushalte nach Selbsteinschätzung bereits im Vor-Corona-Jahr 2019 nicht leisten, für unerwartet anfallende Ausgaben in Höhe von 1.100 Euro aufzukommen. Das heißt, diese Haushalte besaßen keine bedeutenden Rücklagen, auf die in Notlagen zurückgegriffen werden konnte.
Diese und viele weitere Ergebnisse unter anderem aus den Themenbereichen Demografie, Lebensformen, Bildung und Qualifikation, Wirtschaft und Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Einkommen und Verdienste, relative und „bekämpfte“ Armut, Gesundheit und Lebenserwartung, Kinder und Jugendliche finden sich in der HSBN wieder.
Die HSBN betrachtet dabei, wenn es möglich ist, die regionalen Unterschiede auf Kreisebene. Im Flächenland Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte vielfach sehr heterogen strukturiert. Mithilfe einer Clusteranalyse können sich die Kommunen mit denen vergleichen, die ähnliche Strukturdaten aufweisen.
Der mit zahlreichen Abbildungen ausgestattete Statistikteil kann im Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung kostenlos heruntergeladen werden oder unter www.sozialberichterstattung-niedersachsen.de.
Die HSBN liefert sozialpolitisch wichtige Regionaldaten und Analysen und wird nach den Informationsbedürfnissen der Akteurinnen und Akteure der Armutsbekämpfung in Politik, Verwaltung und Verbänden laufend fortentwickelt. Den regional und kommunal Handelnden wird verlässliches Vergleichsmaterial für ihre Region an die Hand gegeben. Im Mittelpunkt steht die Berichterstattung über die Entwicklung der Armut in Niedersachsen. Dabei bedeutet Armut mehr als nur Einkommensarmut oder -ungleichverteilung, sondern auch die mangelnde Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Methodische Hinweise:
Unter Mindestsicherungsleistungen werden in der Sozialberichterstattung folgende existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates zusammengefasst: Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), die Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Als armutsgefährdet gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 60% des regionalen Durchschnitts, gemessen am Median. Dabei werden die Haushalte oder Personen ihrem Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Wert, der die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung.
Zur atypischen Beschäftigung zählen in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis Beschäftigungen, die in Teilzeit mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche oder geringfügig, befristet oder als Zeitarbeit ausgeübt werden. Dabei ist ein Auftreten von mehreren Merkmalen gleichzeitig möglich.
Zum Niedriglohnbereich zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (brutto 11,05 Euro je Stunde im April 2018) entlohnt werden. Auszubildende sind bei der Analyse ausgeschlossen.
Die aktuell vorliegende Ausgabe stellt hauptsächlich die soziale Lage im Jahr 2019 vor der Corona-Krise dar. Sie zeigt auf, mit welchen strukturellen Ungleichheiten die Gesellschaft und die Politik bereits in Zeiten einer anhaltend guten Konjunktur konfrontiert waren.
Ende 2019 erhielten in Niedersachsen 680.185 Menschen Mindestsicherungsleistungen. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesenen Personen damit deutlich um 4,8%. Die Mindestsicherungsquote, gemessen an der Gesamtbevölkerung, fiel um 0,4 Prozentpunkte auf 8,5%. Bei den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren lag die Mindestsicherungsquote bei 14,0% (-0,7 Prozentpunkte gegenüber 2018). Einen Großteil der Mindestsicherungsleistungen machen stets die SGB II-Leistungen aus, für die bereits Daten für das Corona-Jahr 2020 vorliegen. Danach ging im Jahr 2020 die Zahl der SGB II-Regelleistungsberechtigten gegenüber 2019 sogar leicht um 0,4% zurück. Die Arbeitslosenquote stieg durch das Instrument der Kurzarbeit nur moderat auf 5,7% im Dezember 2020. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen erhöhte sich dabei überdurchschnittlich um rund 29% auf 91.000.
Den sinkenden Mindestsicherungsquoten stand 2019 mit 16,0% die höchste Armutsgefährdungsquote seit 2005 gegenüber. Zu erklären ist dieser Gegensatz insbesondere dadurch, dass viele Menschen auch trotz Erwerbsarbeit unter die Armutsgefährdungsschwelle fallen, insbesondere atypisch Beschäftigte. Zwar stiegen die Verdienste und mit ihnen die Einkommen seit Jahren bis 2019 insgesamt an, die Verdienste gingen jedoch erstmals seit 13 Jahren im darauffolgenden Corona-Jahr 2020 zurück.
Besonders armutsgefährdete oder von Mindestsicherungsleistungen abhängige Haushalte haben kaum einen finanziellen Handlungsspielraum und müssen daher auf bestimmte Dinge des Lebens verzichten, die von den meisten Menschen für eine angemessene Lebensführung jedoch als wünschenswert oder notwendig angesehen werden. In Niedersachsen konnten es sich beispielsweise 29,6% aller Haushalte nach Selbsteinschätzung bereits im Vor-Corona-Jahr 2019 nicht leisten, für unerwartet anfallende Ausgaben in Höhe von 1.100 Euro aufzukommen. Das heißt, diese Haushalte besaßen keine bedeutenden Rücklagen, auf die in Notlagen zurückgegriffen werden konnte.
Diese und viele weitere Ergebnisse unter anderem aus den Themenbereichen Demografie, Lebensformen, Bildung und Qualifikation, Wirtschaft und Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Einkommen und Verdienste, relative und „bekämpfte“ Armut, Gesundheit und Lebenserwartung, Kinder und Jugendliche finden sich in der HSBN wieder.
Die HSBN betrachtet dabei, wenn es möglich ist, die regionalen Unterschiede auf Kreisebene. Im Flächenland Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte vielfach sehr heterogen strukturiert. Mithilfe einer Clusteranalyse können sich die Kommunen mit denen vergleichen, die ähnliche Strukturdaten aufweisen.
Der mit zahlreichen Abbildungen ausgestattete Statistikteil kann im Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung kostenlos heruntergeladen werden oder unter www.sozialberichterstattung-niedersachsen.de.
Die HSBN liefert sozialpolitisch wichtige Regionaldaten und Analysen und wird nach den Informationsbedürfnissen der Akteurinnen und Akteure der Armutsbekämpfung in Politik, Verwaltung und Verbänden laufend fortentwickelt. Den regional und kommunal Handelnden wird verlässliches Vergleichsmaterial für ihre Region an die Hand gegeben. Im Mittelpunkt steht die Berichterstattung über die Entwicklung der Armut in Niedersachsen. Dabei bedeutet Armut mehr als nur Einkommensarmut oder -ungleichverteilung, sondern auch die mangelnde Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Methodische Hinweise:
Unter Mindestsicherungsleistungen werden in der Sozialberichterstattung folgende existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates zusammengefasst: Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), die Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Als armutsgefährdet gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 60% des regionalen Durchschnitts, gemessen am Median. Dabei werden die Haushalte oder Personen ihrem Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Wert, der die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung.
Zur atypischen Beschäftigung zählen in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis Beschäftigungen, die in Teilzeit mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche oder geringfügig, befristet oder als Zeitarbeit ausgeübt werden. Dabei ist ein Auftreten von mehreren Merkmalen gleichzeitig möglich.
Zum Niedriglohnbereich zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (brutto 11,05 Euro je Stunde im April 2018) entlohnt werden. Auszubildende sind bei der Analyse ausgeschlossen.
Kontakt:
Arne Lehmann, Tel. 0511 9898-3145
arne.lehmann@statistik.niedersachsen.de
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