Die Inflationsrate lag im März 2021 bei 1,6%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 035 vom 30.03.2021
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilt, erhöhte sich das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen im März 2021 um 1,6% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Februar 2021 lag die Inflationsrate bei 1,1%.
Preisanstiege gab es im März 2021 im Vergleich zum März 2020 unter anderem in den Abteilungen „Verkehr“ (+4,6%) und „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ (+1,4%). Die Einführung der CO2-Abgabe zu Jahresbeginn sowie der Preisanstieg auf dem Rohölmarkt wirkten sich unter anderem auf die Entwicklung der Preise in diesen Abteilungen aus. Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten im März 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat für Kraft- und Schmierstoffe für Fahrzeuge mehr ausgeben (+11,9%; darunter Superbenzin: +12,3%; Dieselkraftstoff: +11,3%). Zudem erhöhten sich die Preise im Bereich „Strom, Gas und andere Brennstoffe“ (+2,0%; darunter leichtes Heizöl: +25,7%; Erdgas : +4,9%).
Auch in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ (+3,5%) stiegen die Preise. Ursächlich für die Preiserhöhungen in dieser Abteilung waren unter anderem die Preisentwicklungen bei den Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+7,7%) und bei den Friseurdienstleistungen (+6,8%).
Im März 2021 gingen die Preise gegenüber dem März 2020 unter anderem in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ (-1,7%) zurück. Erheblich günstiger waren die Preise für Festnetz- und Mobiltelefone (-7,3%) in dieser Abteilung.
Insgesamt stieg das Niveau der Verbraucherpreise im März 2021 im Vergleich zum Vormonat Februar 2021 um 0,4%.
Methodischer Hinweis:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Die Qualität des VPI insgesamt ist weiterhin gewährleistet trotz erheblicher Ausfälle bei der Preiserhebung. Eine Vororterhebung war in den meisten Geschäften nicht oder nur eingeschränkt möglich. Allerdings gab es auch eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen, die weniger von der COVID-19-Krise direkt betroffen waren, zum Beispiel die Erhebung von Mieten, von Energieprodukten oder von Telekommunikationsdienstleistungen. Zur Ermittlung des VPI ist dabei auch der hohe Wägungsanteil der Mieten und der Haushaltsenergie von 30 Prozent zu beachten.
Viele Produkte im „Warenkorb“ werden nicht nur stationär, sondern auch online gehandelt. Soweit die Güter im Internet weiterhin verfügbar sind, fließt dieser Vertriebsweg weiterhin in die Berechnung der Verbraucherpreisstatistik ein.
Zur Sicherstellung eines europaweit einheitlichen Vorgehens in Methodenfragen und Festlegung bestimmter Verfahrensweisen fand in dieser besonderen Lage eine enge Abstimmung mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie mit den Statistischen Landesämtern innerhalb Deutschlands statt. Im Falle einer fehlenden Vororterhebung wurde eine Vorgehensweise für das Ersetzen von fehlenden Preisentwicklungen abgestimmt (Imputation).
Sofern in bestimmten Güterbereichen Qualitätsabstriche zu beobachten waren, wurden die entsprechenden Ergebnisse gekennzeichnet. Nähere Informationen zu den Verfahrensweisen während der COVID-19-Krise sowie deren Auswirkungen auf die Preiserhebung enthält unser Methodenpapier.
Erscheint bis zum 7. April 2021 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
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