Die Inflationsrate lag im Juni 2021 bei 2,3%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 068 vom 29.06.2021
Preisanstiege gab es im Juni 2021 im Vergleich zum Juni 2020 insbesondere in der Abteilung „Verkehr“ (+7,5%). Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten im Juni 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat für Kraftstoffe mehr ausgeben (+22,8%; darunter Superbenzin: +22,8%; Dieselkraftstoff: +23,5%). Zudem erhöhten sich die Preise im Bereich „Strom, Gas und andere Brennstoffe“ (+4,5%; darunter leichtes Heizöl: +56,4%; Erdgas: +4,9%) in der Abteilung „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ (+1,9%). Insgesamt stiegen die Energiepreise im Juni 2021 im Vergleich zum Juni 2020 um 10,4%.
Die Inflationsrate im Juni 2021 hätte ohne die Berücksichtigung der Preise von Kraftstoffen und Haushaltsenergie bei 1,4% gelegen. Die Einführung der CO2-Abgabe zu Jahresbeginn sowie die niedrigen Preise für Energieprodukte im Jahr 2020 (Basiseffekt) wirkten sich insbesondere auf die Entwicklung der Energiepreise aus.
Zudem stiegen die Preise in den Abteilungen „Andere Waren und Dienstleistungen“ (+2,6%) sowie „Bekleidung und Schuhe“ (+2,5%) im Juni 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die Preise in der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7%. Teurer waren vor allem Speisefette und Speiseöle (+4,6%) sowie Mineralwasser, Limonaden und Säfte (+3,3%). Für Gemüse (-1,6%) sowie Fleisch und Fleischwaren (-0,6%) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen weniger bezahlen.
Im Juni 2021 gingen die Preise gegenüber dem Juni 2020 in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ (-1,4%) zurück. Erheblich günstiger waren die Preise für Festnetz- und Mobiltelefone (-5,6%) in dieser Abteilung.
Insgesamt stieg das Niveau der Verbraucherpreise im Juni 2021 im Vergleich zum Vormonat Mai 2021 um 0,5%.
Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit |
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Methodische Hinweise:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Einschränkungen durch die Corona-Pandemie:
Die Qualität des VPI insgesamt ist weiterhin gewährleistet, trotz vereinzelter Ausfälle bei der Preiserhebung. Eine Vorort-Erhebung war nur noch in einzelnen Geschäften nicht oder nur eingeschränkt möglich. Zudem gab es auch eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen, die weniger von der COVID-19-Krise direkt betroffen waren, zum Beispiel die Erhebung von Mieten, von Energieprodukten oder von Telekommunikationsdienstleistungen. Zur Ermittlung des VPI ist dabei auch der hohe Wägungsanteil der Mieten und der Haushaltsenergie von 30 Prozent zu beachten.
Viele Produkte im „Warenkorb“ werden nicht nur stationär, sondern auch online gehandelt. Soweit die Güter im Internet verfügbar sind, fließt auch dieser Vertriebsweg in die Berechnung der Verbraucherpreisstatistik ein.
Zur Sicherstellung eines europaweit einheitlichen Vorgehens in Methodenfragen und zur Festlegung bestimmter Verfahrensweisen fand in dieser besonderen Lage eine enge Abstimmung mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie mit den Statistischen Landesämtern innerhalb Deutschlands statt. Im Falle einer fehlenden Vororterhebung wurde eine Vorgehensweise für das Ersetzen von fehlenden Preisentwicklungen abgestimmt (Imputation).
Nähere Informationen zu den Verfahrensweisen während der COVID-19-Krise sowie deren Auswirkungen auf die Preiserhebung enthält das Methodenpapier.
Erscheint bis zum 5. Juli 2021 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
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