Die Inflationsrate lag im Februar 2021 bei 1,1%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 024 vom 01.03.2021
Preisanstiege gab es im Februar 2021 im Vergleich zum Februar 2020 unter anderem in den Abteilungen „Andere Waren und Dienstleistungen“ (+2,8%) sowie „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ (+2,5%). Ursächlich für die Preiserhöhung in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ war unter anderem die Preisentwicklung bei den Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+7,8%). In der Abteilung „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher höhere Preise für Tabakwaren (+3,9%), Spirituosen (+2,2%) und Bier (+0,9%) zahlen. Günstiger wurden in dieser Abteilung die Preise für Wein (-0,6%).
Die Einführung der CO2-Abgabe zu Jahresbeginn wirkte sich unter anderem auf die Entwicklung der Preise in der Abteilung „Verkehr“ aus. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2020 stiegen die Preise im Februar 2021 für Kraft- und Schmierstoffe für Fahrzeuge (+2,3%; darunter Benzin: +2,2%; Dieselkraftstoff: +2,1%). Im vergangen Jahr gingen die Preise für Heizöl stark zurück. Seit Anfang des Jahres 2021 hat sich diese Entwicklung deutlich abgeschwächt. Im Februar betrug der Preisrückgang für Heizöl (einschließlich Umlagen) „lediglich“ 7,5%.
Im Februar 2021 gingen die Preise gegenüber dem Februar 2020 unter anderem in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ (-1,7%) zurück. Erheblich günstiger waren die Preise für Festnetz- und Mobiltelefone (-7,8%) in dieser Abteilung.
Insgesamt stieg das Niveau der Verbraucherpreise im Februar 2021 im Vergleich zum Vormonat Januar 2021 um 0,7%.
Kontakt:
Kathleen Driefert, Tel. 0511 9898-2351
Methodischer Hinweis:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Die Qualität des VPI insgesamt ist weiterhin gewährleistet trotz erheblicher Ausfälle bei der Preiserhebung. Eine Vororterhebung war in den meisten Geschäften nicht oder nur eingeschränkt möglich. Allerdings gab es auch eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen, die weniger von der COVID-19-Krise direkt betroffen waren, zum Beispiel die Erhebung von Mieten, von Energieprodukten oder von Telekommunikationsdienstleistungen. Zur Ermittlung des VPI ist dabei auch der hohe Wägungsanteil der Mieten und der Haushaltsenergie von 30 Prozent zu beachten.
Viele Produkte im „Warenkorb“ werden nicht nur stationär, sondern auch online gehandelt. Soweit die Güter im Internet weiterhin verfügbar sind, fließt dieser Vertriebsweg weiterhin in die Berechnung der Verbraucherpreisstatistik ein.
Zur Sicherstellung eines europaweit einheitlichen Vorgehens in Methodenfragen und Festlegung bestimmter Verfahrensweisen fand in dieser besonderen Lage eine enge Abstimmung mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie mit den Statistischen Landesämtern innerhalb Deutschlands statt. Im Falle einer fehlenden Vororterhebung wurde eine Vorgehensweise für das Ersetzen von fehlenden Preisentwicklungen abgestimmt (Imputation).
Sofern in bestimmten Güterbereichen Qualitätsabstriche zu beobachten waren, wurden die entsprechenden Ergebnisse gekennzeichnet. Nähere Informationen zu den Verfahrensweisen während der COVID-19-Krise sowie deren Auswirkungen auf die Preiserhebung enthält unser Methodenpapier.
Erscheint bis zum 5. März 2021 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
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