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Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im Februar 2024 bei 2,3%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 020 vom 29.02.2024


  • Inflationsrate im Vergleich zum Januar 2024 gleichgeblieben
  • Preiserhöhungen im Bereich Nahrungsmittel gehen weiter zurück
  • Preisrückgänge im Bereich Haushaltsenergie

HANNOVER. Das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen hat sich im Februar 2024 um 2,3% im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2023 erhöht. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) hervor. Im Januar 2024 lag die Inflationsrate ebenfalls bei 2,3%.

In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ stiegen die Preise im Februar 2024 nur noch um 1,3% gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Januar 2024 lag der Anstieg noch bei 4,5%. Spürbar teurer wurden für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Februar 2024 in dieser Abteilung unter anderem Mineralwasser, Limonaden und Säfte (+9,3%; darunter Frucht- und Gemüsesäfte: 17,7%), Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+8,2%, darunter Speiseeis: +13,9%) sowie Obst (+5,1%; darunter Orangen: +15,0%). Dagegen waren unter anderem Gemüse (-7,5%; Gurken: -39,1%) sowie Molkereiprodukte und Eier (-4,0%; darunter Vollmilch: -9,8%) günstiger im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Deutliche Preisanstiege gab es im Februar 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat in der Abteilung „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ (+6,7%; darunter Bier: +10,1% und Tabakwaren: +6,6%). Auch die Preise in der Abteilung „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“ (+5,8%) erhöhten sich spürbar. Insbesondere für Gaststättendienstleistungen (+6,1%) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr bezahlen. Ursächlich hierfür könnte das Ende der befristeten Mehrwertsteuersenkung für Speisen sein. Zudem stiegen die Preise merklich in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ (+4,9%). Hier erhöhten sich insbesondere die Versicherungsdienstleistungen für den Verkehr (+20,6%).

Die Preise für Energie gingen im Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,4% zurück. Im Bereich Haushaltsenergie waren Preisrückgänge von 5,4% zu verzeichnen. Insbesondere verringerten sich die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-15,5%), Strom (-9,2%), Erdgas (-5,7%) und Fernwärme (-3,6%) im Vergleich zum Februar 2023. Auch für Kraftstoffe (-0,3%) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Februar 2024 weniger bezahlen als im Februar 2023. Wobei die Preise für Superbenzin um 0,8% zurückgingen und für Dieselkraftstoffe um 1,4% stiegen.

Das Niveau der Verbraucherpreise im Februar 2024 stieg um 0,3% im Vergleich zum Vormonat Januar 2024.


Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit

Methodische Hinweise:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.

Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100

Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.

Informationen zu den Maßnahmen der Entlastungspakete und deren Wirksamkeit auf die Verbraucherpreisindizes finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.

Erscheint bis zum 5. März 2024 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.

Kontakt:
Frau Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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