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Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im Dezember 2022 bei 8,3%

LANDESAMT FÜR STATISTIK NIEDERSACHSEN, PRESSEMITTEILUNG Nr. 001 VOM 03.01.2023


HANNOVER. Das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen hat sich im Dezember 2022 um 8,3% im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöht. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) hervor. Im November 2022 lag die Inflationsrate noch bei 10,0%. Die Inflationsrate ist wie bereits in den Vormonaten von den hohen Preisanstiegen für Nahrungsmittel und Energieprodukte geprägt.

In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ stiegen die Preise im Dezember 2022 um 18,5% gegenüber dem Vorjahresmonat. Spürbar teurer wurden für die Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Abteilung unter anderem Speisefette und Speiseöle (+39,5%; darunter Sonnenblumenöl, Rapsöl oder Ähnliches: +85,6%) sowie Molkereiprodukte und Eier (+33,1%; darunter Käse und Quark: +37,3%).

Die Preise in der Abteilung „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ lagen im Dezember 2022 mit +9,0% erheblich über den Preisen des Vorjahresmonats. So erhöhten sich die Preise im Bereich Haushaltsenergie um 33,1% (darunter Feste Brennstoffe: +92,6%; leichtes Heizöl: +50,1%). Die Preise für Strom stiegen im Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 29,0%. Die Teuerung für Erdgas betrug 9,8% und für Fernwärme 1,9% im Dezember 2022 im Vergleich zum Dezember 2021. Dämpfend auf die Verbraucherpreise wirkte sich das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung, durch das unter anderem die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme von 19% auf 7% gesenkt wurde, aus. Auch die „Dezember-Einmalzahlung“ zur Entlastung der privaten Haushalte von den enorm gestiegenen Preisen für Erdgas und Fernwärme trug zur Dämpfung bei.

Auch im Dezember 2022 stiegen die Preise in der Abteilung „Verkehr“ im Vergleich zum Vorjahresmonat an (+8,4%). Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten im Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat für Kraftstoffe mehr ausgeben (+9,5%; darunter Superbenzin: +5,8%; Dieselkraftstoff: +18,1%).

Insgesamt erhöhten sich die Energiepreise im Dezember 2022 im Vergleich zum Dezember 2021 um 24,4%. Die Inflationsrate im Dezember 2022 hätte ohne die Berücksichtigung der Preise von Kraftstoffen und Haushaltsenergie bei 6,4% gelegen.

Die aktuelle Kriegs- und Krisensituation wirkt sich weiterhin auf die Entwicklung der Energiepreise aus. Zudem tragen die Preiserhöhungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen sowie Lieferengpässe zur gesamten Entwicklung der Verbraucherpreise bei.

Preisrückgänge gab es im Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ (-0,4%).

Insgesamt ging das Niveau der Verbraucherpreise im Dezember 2022 im Vergleich zum Vormonat November 2022 um 0,9% zurück.

Im Jahresdurchschnitt 2022 erhöhten sich die Verbraucherpreise um 7,8% im Vergleich zu 2021. Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten im Jahr 2022 deutlich mehr in den Abteilungen „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ (+12,4%), „Verkehr“ (+11,4%) sowie „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ (+9,5%) bezahlen. Preisrückgänge gab es im Jahresdurchschnitt in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ (-0,2%) im Vergleich zum Vorjahr.

Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit


Methodischer Hinweis:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.

Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100

Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.

Der Dämpfungseffekt auf die Verbraucherpreise, aufgrund der „Dezember-Einmalzahlung“ zur Entlastung der privaten Haushalte, ist nur teilweise gegeben, da nicht alle privaten Haushalte von der Maßnahme im Dezember 2022 profitieren. Insbesondere die Gruppe der Mieterinnen und Mieter ohne eigenen Gas- und Fernwärmeversorgungsvertrag erhalten die Entlastung erst später, zum Beispiel über eine Rückzahlung oder als Verrechnung mit der jährlichen Kostenabrechnung. Alle Rückzahlungen oder Verrechnungen, die nicht eindeutig dem Berichtsmonat Dezember direkt zuzuordnen sind, können im Verbraucherpreisindex nicht berücksichtigt werden.

Revision in der Verbraucherpreisstatistik

Der Verbraucherpreisindex wird in turnusmäßigen Abständen einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgt die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Dabei werden die Ergebnisse ab Januar 2020 neu berechnet. Gleichzeitig werden damit die Ergebnisse auf der Basis 2015 revidiert. Die Ergebnisse für Januar 2023 sowie alle neu berechneten Ergebnisse ab Januar 2020 werden am Mittwoch, den 22. Februar 2023, veröffentlicht.

Erscheint bis zum 11. Januar 2023 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.

Kontakt:
Frau Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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