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Der bereinigte Gender Pay Gap lag 2018 in Niedersachsen bei 6%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 120 vom 08.12.2020



HANNOVER. Der bereinigte Verdienstunterschied von Frauen und Männern lag im Jahr 2018 bei 6%. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Basis der Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 mitteilt, stieg der bereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2014. Im Jahr 2014 betrug er 5%.

Bei dem bereinigten Gender Pay Gap werden jene Merkmale des Verdienstunterschieds herausgerechnet, die auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen sind. Unterschiede gibt es bei den Berufen, beim Beschäftigungsumfang und Bildungsstand, bei der Berufserfahrung oder aufgrund des geringeren Anteils von Frauen in Führungspositionen. Der bereinigte Gender Pay Gap beschreibt den Verdienstunterschied von Frauen und Männern in einer vergleichbaren Lage. Bei dem unbereinigten Gender Pay Gap werden die ursächlichen Faktoren nicht mitberücksichtigt. Seit 2016 blieb der unbereinigte Gender Pay Gap in Niedersachsen mit 21% unverändert.

Im Jahr 2018 hatten die Frauen einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,31 Euro und die Männer von 20,69 Euro. Somit verdienten die Männer im Durchschnitt 4,38 Euro pro Stunde mehr als die Frauen. Davon waren 3,06 Euro des Verdienstabstandes auf strukturelle Unterschiede zurückzuführen. Frauen waren häufiger in Berufen und Branchen tätig, die schlechter bezahlt wurden. Dadurch können 1,39 Euro des Verdienstunterschiedes erklärt werden. Zudem arbeiteten Frauen weniger in Führungspositionen (0,69 Euro) und ihr Beschäftigungsumfang (0,32 Euro) war meistens geringer. Weitere erklärende Faktoren für den Verdienstunterschied waren zum Beispiel der Ausbildungsabschluss, das Dienstalter und die Unternehmensgröße. Diese Faktoren erklärten noch einmal 0,65 Euro des unbereinigten Verdienstunterschiedes. Nach der Berechnung der finanziellen Auswirkungen verschiedener Einflussfaktoren verbleibt ein Restbetrag von 1,32 Euro. Dieser entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6%.

Abbildungen und Tabellen
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Methodischer Hinweis:
Die Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap ist alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Der ermittelte bereinigte Gender Pay Gap stellt nur eine Obergrenze dar. Es können bei der Berechnung nur die vorliegenden Informationen aus der Verdienststrukturerhebung berücksichtigt werden. Der Wert würde wahrscheinlich geringer ausfallen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren (z.B. Angaben zur Erwerbsunterbrechung) für die Analysen zur Verfügung stehen würden.

Aktuell liegen die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 vor. Auf Basis dieser Ergebnisse konnten auch die bisher fortgeschätzten Daten für den unbereinigten Gender Pay Gap für die Jahre 2015 bis 2019 neu berechnet werden. Die Ergebnisse des Jahres 2019 wurden mit den Werten der vierteljährlichen Verdiensterhebung fortgeschrieben. Die Angaben für 2019 zum unbereinigten Gender Pay Gap sind vorläufig.

In die Berechnungen wurden alle Wirtschaftsabschnitte von A bis S und alle Unternehmensgrößen einbezogen, ausgenommen die Wirtschaftsabschnitte "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" sowie Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten.

Weitere Informationen zum Fortschätzungsverfahren erhalten Sie in einer Methodenbeschreibung vom Statistischen Bundesamt.

Kontakt:
Kathleen Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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