Armutsgefährdung in Niedersachsen 2021 bei 16,8%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 062 vom 12.05.2022
HANNOVER. Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2021 in Niedersachsen bei 16,8%. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilte, waren damit circa 1,3 Millionen Menschen von relativer Einkommensarmut betroffen. Deutschlandweit betrug die Quote 16,6%.
Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60% des durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens zur Verfügung hat. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2021 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 1.117 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.346 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1.452 Euro.
Von den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren galt in Niedersachsen etwa ein Fünftel als armutsgefährdet (21,0%) und unter den jungen Erwachsenen zwischen 18 bis unter 25 Jahren etwa ein Viertel (24,8%). Auch die Armutsgefährdung im Alter fiel 2021 mit 17,9% überdurchschnittlich hoch aus. In der Vergangenheit lag in dieser Altersgruppe der 65-Jährigen und älteren die Quote bis 2019 immer unter dem landesweiten Durchschnitt. Armutsgefährdung im Alter traf dabei Frauen (20,2%) deutlich öfter als Männer (15,2%). Im Durchschnitt über alle Altersgruppen war die Differenz zwischen diesen beiden Geschlechtern geringer (Männer: 15,9%; Frauen: 17,7%).
Entscheidend für das Armutsrisiko ist auch die Haushaltskonstellation, in der Menschen leben. Einpersonenhaushalte wiesen demnach mit 29,2% eine mehr als dreimal so hohe Armutsgefährdungsquote auf wie Paare ohne Kinder (9,3%). Dabei waren Familienhaushalte, in denen beide Elternteile mit ihren Kindern zusammenleben nicht per se öfter armutsgefährdet als Haushalte ohne Kinder. Während bei Paaren mit einem oder zwei Kindern die Quoten bei 9,6% beziehungsweise 10,9% lagen, war sie bei Paaren mit drei und mehr Kindern mit 29,5% etwa dreimal so hoch. Bei Alleinerziehendenhaushalten waren es durchschnittlich 41,1%.
Wichtige Einflussfaktoren für das Armutsrisiko sind zudem das Bildungsniveau und der Erwerbsstatus. Große Unterschiede lassen sich schließlich auch zwischen Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte feststellen (entsprechende Tabellen siehe Methodische Hinweise).
Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren aufgrund methodischer Änderungen im Mikrozensus ab dem Berichtsjahr 2020 nur eingeschränkt vergleichbar. Daher können schwerlich Aussagen über mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie gemacht werden. Davon abgesehen zeigten sich teils deutliche Anstiege bei der Armutsgefährdung 2021 im Vergleich zu 2019, zum Beispiel bei Selbstständigen (2019: 9,2%; 2021: 14,0%) und bei älteren Personen ab 65 Jahren (2019: 15,4%; 2021: 17,9%).
Weitere Methodische Hinweise:
Die Armutsgefährdungsquoten werden auf Basis des Mikrozensus im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von IT.NRW (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen) im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse für die Länder, Großstädte und die verschiedenen Regionen stehen im Gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Die Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern. Beide Berechnungen sind aber nicht frei von Verzerrungen, die sich durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben. Die an dieser Stelle genannten Zahlen beziehen sich auf Daten, die auf Basis der regionalen Durchschnittseinkommen und Gefährdungsschwellenwerte ermittelt wurden.
Das regionale und das bundesweite Durchschnittseinkommen werden am jeweiligen Median gemessen. Dabei werden die Haushalte oder Personen ihrem Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Mittelwert, der die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung.
Die Ergebnisse für das Jahr 2021 sind mit den Angaben der Vorjahre nur eingeschränkt vergleichbar. Grund dafür ist, dass der Mikrozensus 2020 methodisch neugestaltet wurde. Im Zuge dessen wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut. Dessen Einführung schränkte die Erhebungsdurchführung für das Berichtsjahr 2020 ein. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte und die Datenqualität negativ beeinflusst hat.
Bei den verwendeten Zahlen für 2021 handelt es sich um Erstergebnisse aus dem Mikrozensus 2021.
Weitere Informationen dazu: siehe Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.
Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60% des durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens zur Verfügung hat. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2021 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 1.117 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.346 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1.452 Euro.
Von den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren galt in Niedersachsen etwa ein Fünftel als armutsgefährdet (21,0%) und unter den jungen Erwachsenen zwischen 18 bis unter 25 Jahren etwa ein Viertel (24,8%). Auch die Armutsgefährdung im Alter fiel 2021 mit 17,9% überdurchschnittlich hoch aus. In der Vergangenheit lag in dieser Altersgruppe der 65-Jährigen und älteren die Quote bis 2019 immer unter dem landesweiten Durchschnitt. Armutsgefährdung im Alter traf dabei Frauen (20,2%) deutlich öfter als Männer (15,2%). Im Durchschnitt über alle Altersgruppen war die Differenz zwischen diesen beiden Geschlechtern geringer (Männer: 15,9%; Frauen: 17,7%).
Entscheidend für das Armutsrisiko ist auch die Haushaltskonstellation, in der Menschen leben. Einpersonenhaushalte wiesen demnach mit 29,2% eine mehr als dreimal so hohe Armutsgefährdungsquote auf wie Paare ohne Kinder (9,3%). Dabei waren Familienhaushalte, in denen beide Elternteile mit ihren Kindern zusammenleben nicht per se öfter armutsgefährdet als Haushalte ohne Kinder. Während bei Paaren mit einem oder zwei Kindern die Quoten bei 9,6% beziehungsweise 10,9% lagen, war sie bei Paaren mit drei und mehr Kindern mit 29,5% etwa dreimal so hoch. Bei Alleinerziehendenhaushalten waren es durchschnittlich 41,1%.
Wichtige Einflussfaktoren für das Armutsrisiko sind zudem das Bildungsniveau und der Erwerbsstatus. Große Unterschiede lassen sich schließlich auch zwischen Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte feststellen (entsprechende Tabellen siehe Methodische Hinweise).
Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren aufgrund methodischer Änderungen im Mikrozensus ab dem Berichtsjahr 2020 nur eingeschränkt vergleichbar. Daher können schwerlich Aussagen über mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie gemacht werden. Davon abgesehen zeigten sich teils deutliche Anstiege bei der Armutsgefährdung 2021 im Vergleich zu 2019, zum Beispiel bei Selbstständigen (2019: 9,2%; 2021: 14,0%) und bei älteren Personen ab 65 Jahren (2019: 15,4%; 2021: 17,9%).
Weitere Methodische Hinweise:
Die Armutsgefährdungsquoten werden auf Basis des Mikrozensus im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von IT.NRW (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen) im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse für die Länder, Großstädte und die verschiedenen Regionen stehen im Gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Die Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern. Beide Berechnungen sind aber nicht frei von Verzerrungen, die sich durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben. Die an dieser Stelle genannten Zahlen beziehen sich auf Daten, die auf Basis der regionalen Durchschnittseinkommen und Gefährdungsschwellenwerte ermittelt wurden.
Das regionale und das bundesweite Durchschnittseinkommen werden am jeweiligen Median gemessen. Dabei werden die Haushalte oder Personen ihrem Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Mittelwert, der die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung.
Die Ergebnisse für das Jahr 2021 sind mit den Angaben der Vorjahre nur eingeschränkt vergleichbar. Grund dafür ist, dass der Mikrozensus 2020 methodisch neugestaltet wurde. Im Zuge dessen wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut. Dessen Einführung schränkte die Erhebungsdurchführung für das Berichtsjahr 2020 ein. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte und die Datenqualität negativ beeinflusst hat.
Bei den verwendeten Zahlen für 2021 handelt es sich um Erstergebnisse aus dem Mikrozensus 2021.
Weitere Informationen dazu: siehe Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.
Kontakt:
Herr Lehmann, Tel. 0511 9898–3145
arne.lehmann@statistik.niedersachsen.de
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© 2022 Landesamt für Statistik Niedersachsen
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