Armutsgefährdung in Niedersachsen 2019 höher als in den Vorjahren
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 078 vom 13.08.2020
Als armutsgefährdet gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 60% des regionalen Durchschnitts, gemessen am Median. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2019 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 1.049 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.203 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1.364 Euro.
Zwar stieg bei fast allen Altersgruppen und Haushaltstypen die Armutsgefährdung an. Besonders deutlich zeigte sich der Anstieg jedoch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Mit 21,7% waren anteilig so viele Minderjährige wie noch nie seit Berechnung der Zahlen ab 2005 von Armut bedroht. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Quote um 2,4 Prozentpunkte. Die Armutsgefährdung im Alter nahm ebenfalls überdurchschnittlich zu (+1,2 Prozentpunkte). Unter den Menschen im Alter von 65 Jahren und mehr waren 2019 nunmehr 15,4% armutsgefährdet.
Auch die zuletzt gesunkene Quote bei Alleinerziehendenhaushalten mit unter 18-jährigen Kindern stieg 2019 wieder deutlich um 4,8 Prozentpunkte auf 43,5% an.
Insgesamt zeigt sich, dass der Anstieg der Gesamtquote 2019 im Vergleich zu 2018 vor allem darauf zurückzuführen ist, dass sich die Einkommenssituation von Haushalten mit minderjährigen Kindern schlechter entwickelt hat als diejenige von Haushalten ohne minderjährige Kinder. Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren machten an allen armutsgefährdeten Haushalten 43,4% aus (+2,9 Prozentpunkte). Mehrpersonenhaushalte ohne minderjährige Kinder hatten einen Anteil von 21,6% (-1,3 Prozentpunkte) und Einpersonenhaushalte 34,9% (-1,6 Prozentpunkte).
Methodische Hinweise:
Die Armutsgefährdungsquoten werden auf Basis des Mikrozensus im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von IT.NRW (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen) im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse für die Länder, Großstädte und verschiedene Regionen stehen im Gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Die Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern. Beide Berechnungen sind aber nicht frei von Verzerrungen, die sich durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Zahlen in diesem Text auf Daten, die auf Basis der regionalen Durchschnittseinkommen und Gefährdungsschwellenwerte ermittelt wurden.
Das regionale und das bundesweite Durchschnittseinkommen werden am jeweiligen Median gemessen. Dabei werden die Haushalte oder Personen ihrem Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Wert, der die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung.
Die Zahlen zur Struktur der armutsgefährdeten Bevölkerung beziehen sich nur auf Personen mit gültigen Einkommensangaben im Gegensatz zur genannten Gesamtzahl der armutsgefährdeten Personen, bei deren Berechnung bei fehlenden Einkommensangaben von einer gleichen Verteilung der Einkommen ausgegangen wird, wie bei der Gruppe der Personen mit gültigen Einkommensangaben.
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