Armutsgefährdungsquote sank 2014 auf 15,3 Prozent - Korrigierte Fassung
Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Korrigierte Fassung vom 27.08.2015 10 Uhr
(auf Grund technischer Probleme wurden in der um 8 Uhr veröffentlichten Version zwei Textabsätze "unterschlagen")
Datum: 27. August 2015
Nummer 59/15
HANNOVER. Die Armutsgefährdungsquote in Niedersachsen lag im Jahr 2014 bei 15,3 Prozent und damit um 0,5 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Damit ist sie erstmals seit drei Jahren wieder zurückgegangen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilte, müssen circa 1,179 Mio. Menschen in Niedersachsen als armutsgefährdet gelten. Bundesweit lag die Armutsgefährdungsquote 2014 bei 15,4 Prozent.
Als armutsgefährdet gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 60 Prozent des regionalen Durchschnitts, gemessen am Median. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2014 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 907 Euro, für einen Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern unter 14 Jahre bei 1 905 Euro.
Auch in den angrenzenden Stadtstaaten Bremen (-1,6 Prozentpunkte) und Hamburg (-0,7) gab es Rückgänge der Armutsgefährdung. Im Durchschnitt der 10 westlichen Länder gab es eine leichte Zunahme um 0,1 Punkte und im Durchschnitt der sechs ostdeutschen Länder einen Rückgang um 0,5 Punkte. Die Armutsgefährdung nahm in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie im Saarland um 0,2 Punkte zu, in Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt blieben die Quoten unverändert. Gemessen am jeweiligen regionalen Durchschnitt lagen im Jahr 2014 die höchsten Quoten in den Stadtstaaten Hamburg (18,0 Prozent) und Bremen (17,3 Prozent). Die niedrigsten Quoten gab es mit 11,6 Prozent in Sachsen und Thüringen.
Besonders hohe Armutsrisiken trugen in Niedersachsen 2014 abermals die Erwerbslosen mit 57,0 Prozent, + 0,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhöhte sich die Quote ebenfalls, und zwar von 36,0 auf 36,6 Prozent. Eine Zunahme um 0,4 Punkte auf 31,9 Prozent gab es auch bei Personen im Alter von über 25 Jahren mit niedrigem Qualifikationsniveau.
Erfreuliche Rückgänge gab es im Vorjahresvergleich für Kinder und Jugendliche, für Alleinerziehende und für große Familien: Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sank die Quote um 0,9 Punkte auf 19,0 Prozent. Alleinerziehende Mütter und Väter wiesen zwar noch eine sehr hohe Armutsrisikoquote von 41,6 Prozent auf – das waren aber 0,7 Punkte weniger als noch 2013. Für große Haushalte von zwei Erwachsenen und drei oder mehr Kindern war ein Rückgang der Quote um 1,9 Punkte auf 25,1 Prozent zu verzeichnen.
Weitere Aufschlüsse gibt der mittelfristige Vergleich zum Jahr 2010. Mit diesem Jahr ist ein Vergleich möglich, der frei ist von statistischen Verzerrungen. Im Jahr 2014 wurden im Mikrozensus Zusatzdaten zur Wohnsituation erhoben. Hierzu gehörten u.a. Angaben zur Miete. Durch diese zusätzliche Abfrage wurde einzelnen Haushalten erst bewusst, dass Mietzuschüsse zum Haushaltseinkommen gehören. Dadurch fällt der Rückgang der Armutsgefährdungsquote im Vorjahresvergleich wahrscheinlich etwas deutlicher aus als ohne diesen statistischen Effekt, der alle vier Jahre auftritt, zuletzt 2010. Seinerzeit gab es einen relativ niedrigen Stand der Armutsgefährdung mit einer Quote von 14,5 Prozent. Seit 2010 stieg die Armutsgefährdung fortlaufend bis 2013.
Die Quote des Jahres 2014 lag 0,8 Punkte höher als 2010. Im Vergleich zu 2010 gab es besonders starke Zunahmen bei den älteren Frauen über 65. Die Quote stieg hier von 13,7 Prozent um 3,9 Punkte auf 17,6 Prozent 2014. Sehr starke Zunahmen gab es in diesem Zeitraum auch bei Geringqualifizierten (+5,7 Punkte), Erwerbslosen (+4,7 Punkte) und bei „sonstigen Nichterwerbspersonen“ (+6,5 Punkte). Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Menschen, die so krank oder behindert sind, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Auch die „stille Reserve“ von Menschen, die die Erwerbssuche aufgegeben haben, gehört dazu.
Methodische Hinweise
Die Armutsgefährdungsquoten werden auf Basis des Mikrozensus von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse für die Länder, Großstädte und verschiedene Regionen werden unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Regionen. Sie sind aber nicht frei von Verzerrungen, die durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Zahlen in diesem Text auf Daten, die auf Basis der regionalen Durchschnittseinkommen und Gefährdungsschwellenwerte ermittelt wurden.
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