Arbeitslosigkeit auch 2018 Hauptauslöser für Überschuldung
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 067 vom 25.07.2019
Arbeitslosigkeit war bei 22,9% der beratenen Personen Hauptauslöser der Überschuldung. Zu den weiteren wichtigen Hauptauslösern zählten Trennung, Scheidung oder Tod des Partners oder der Partnerin (14,8%) sowie Erkrankung, Sucht oder Unfall (14,5%).
Zum Zeitpunkt der Beratung waren 40,0% der beratenen Personen arbeitslos, 36,9% befanden sich in einer abhängigen Beschäftigung, 0,8% waren selbstständig und 22,4% anderweitig nicht erwerbstätig, dazu zählen zum Beispiel Rente-Beziehende.
Die meisten beratenen Personen hatten Schulden bei mehreren Gläubigen. Fast jede zweite beratene Person (48,0%) gab Außenstände bei Telekommunikationsunternehmen an. Bei Versicherungen hatten 33,8% der beratenen Personen Schulden und bei Kreditinstituten aufgrund eines Ratenkredits 32,3%. Die Schulden aller beratenen Personen bei Telekommunikationsunternehmen beliefen sich auf durchschnittlich 2.132 Euro pro Person, bei Versicherungen auf 2.432 Euro und bei den Ratenkrediten auf 22.638 Euro pro Person.
Mit zunehmendem Alter gaben immer mehr Personen an, dass sie Schulden aufgrund von Ratenkrediten hätten. Bei den 20- bis unter 25-Jährigen betraf dies 12,5% der beratenen Personen, bei den über 70-Jährigen betraf es jede zweite Person (50,3%). Demgegenüber hatten die 20- bis unter 25-Jährigen am häufigsten Schulden bei Versandhäusern (35,7%) und Telekommunikationsunternehmen (64,3%).
Die Schuldnerberatung konnte im Jahr 2018 bei 37.491 beratenen Personen abgeschlossen werden. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung gelang in 24,2% der Beratungsfälle, bei 30,3% wurde die Beratung durch Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (ohne Schuldenbereinigungsplanverfahren) beendet. Noch in Bearbeitung waren weitere 46.296 Beratungsfälle. Bei diesen noch nicht abgeschlossenen Fällen wurde in 36,6% der Fälle auf einen außergerichtlichen Einigungsversuch hingearbeitet.
Die Hälfte (50,0%) der Schuldnerberatungen erfolgten ohne anschließendes Insolvenzverfahren.
Die Teilnahme an der Überschuldungsstatistik ist sowohl für die Schuldnerberatungsstellen als auch für die beratenen Personen freiwillig. Auch wenn eine Schuldnerberatungsstelle an der Überschuldungsstatistik teilnimmt, so muss zusätzlich jede beratene Person ihr Einverständnis zur Weitergabe ihrer Daten an die amtliche Statistik erklären. Die erfassten Daten werden hochgerechnet. Der Hochrechnungsfaktor ergibt sich einerseits aus dem Anteil der pro Beratungsstelle gemeldeten Beratungsfälle und andererseits aus dem Anteil der pro Bundesland meldenden Beratungsstellen. Die erfassten Angaben für 2018 beziehen sich auf 119 der 272 niedersächsischen Schuldnerberatungsstellen.
Weitere Zahlen, insbesondere unterteilt nach sozioökonomischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Haushaltstyp, Familienstand, usw. enthält der Statistische Bericht OIV 2018.
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