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April 2023: Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor gesunken

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 015 vom 08.02.2024


  • Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor von 21% auf 18% gesunken
  • 638.000 von insgesamt 3,58 Millionen Jobs in Niedersachsen unterhalb der Niedriglohnschwelle
  • 279.000 Beschäftigungsverhältnisse erhalten Mindestlohn
HANNOVER. Im April 2023 lag der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor in Niedersachsen bei rund 18%. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, wurden im April 2023 rund 638.000 von insgesamt 3,58 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde entlohnt.

Im Vergleich zum Vorjahr waren es somit 140.000 niedrig entlohnte Jobs weniger. Der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor lag im April 2022 in Niedersachsen noch bei 21%. Somit verringerte sich der Anteil der niedrig entlohnten Jobs innerhalb von einem Jahr um 3 Prozentpunkte.

In Niedersachsen wurden im April 2023 279.000 Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,00 Euro bezahlt. Das entsprach 7,8% aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Niedersachsen. Rund 64.000 Beschäftigungsverhältnisse (1,8%) hatten im April 2023 einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns.


Methodische Hinweise:

Dies sind die Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2022 und 2023, in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58.000 Betrieben deutschlandweit Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben wurden. In Niedersachsen befragte das LSN rund 4.600 Betriebe.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdienstes (also 13,04 Euro brutto je Stunde im April 2023 bzw. 12,50 Euro brutto je Stunde im April 2022) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.

Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn werden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen. Auswertungen zu Jobs, die mit Mindestlohn vergütet werden, beziehen sich auf Bruttostundenverdienste zwischen 11,95 Euro und 12,04 Euro.

Die ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes können nicht unmittelbar mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (sogenannte Non-Compliance) gleichgesetzt werden. Nicht alle Regelungen des Gesetzes können trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden.

Kontakt:

Kathleen Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

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