Abgeschlossene Verbraucherinsolvenzen 2018: 87,2% erteilte Restschuldbefreiungen, 445 Millionen Euro Verluste
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 036 vom 01.04.2020
HANNOVER. Von den im Jahr 2011 in Niedersachsen insgesamt eröffneten 13.738 Verbraucherinsolvenzverfahren konnten bis Ende 2018 insgesamt 13.718 Verfahren beendet werden. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik (LSN) lag die Beendigungsquote damit bei 99,9%.
11.981 Privatpersonen, deren Verbraucherinsolvenzverfahren in Niedersachsen im Jahr 2011 eröffnet wurden, erlangten bis Ende 2018 die Restschuldbefreiung. Gemessen an allen 13.738 eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren lag der Anteil der Personen, die die sechsjährige Wohlverhaltensphase erfolgreich überstanden oder eine vorzeitige Restschuldbefreiung erreicht haben, bei 87,2%.
In 825 Verbraucherinsolvenzverfahren wurden die Restschuldbefreiungen bis Ende 2018 gerichtlich versagt. Dies entspricht einem Anteil von 6,0% an allen eröffneten Privatinsolvenzen. Der häufigste Versagungsgrund war in 625 Verfahren die nicht gezahlte jährliche Mindestvergütung des Treuhänders. 115-mal führten Verletzungen bei der Mitwirkungspflicht zur Versagung und bei 74 Verfahren wurden Verstöße gegen Obliegenheiten als Versagungsgrund angegeben, dazu zählen zum Beispiel die Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit oder die Anzeige von Vermögenszuwächsen.
Im Laufe der Verbraucherinsolvenzverfahren konnten im Durchschnitt noch 1,6% der angemeldeten Forderungen beglichen werden. Diese Deckungsquote im engeren Sinn errechnet sich aus dem Anteil des verfügbaren Betrages, den die Schuldnerinnen und Schuldner gemessen an den Forderungen insgesamt noch zu bezahlen in der Lage sind. Der verfügbare Betrag der Schuldnerinnen und Schuldner des Jahrs 2011 betrug 7 Millionen Euro, die Gesamtforderungen beliefen sich auf 453 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der vorrangig bedienten Forderungen, z. B. solche von Kreditinstituten, ergab sich eine Deckungsquote im weiteren Sinne von 3,8%. Die Verluste aus den Insolvenzverfahren von Privatpersonen des Jahres 2011 summierten sich somit auf rund 445 Millionen Euro.
Methodischer Hinweis:
Je Verfahren kann es mehrere Versagungsgründe geben.
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