2.368 Studierende wurden 2018 in Niedersachsen mit dem Deutschlandstipendium gefördert
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 061 vom 12.07.2019
HANNOVER. Im Jahr 2018 erhielten in Niedersachsen 2.368 Studierende ein Deutschlandstipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, stieg die Zahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten im Vergleich zum Jahr 2017 um 214 Studierende beziehungsweise 10,0%. Mehr als die Hälfte der Deutschlandstipendien (53,3%) wurde an Frauen vergeben. Im Jahr 2018 besaßen 190 Stipendiatinnen und Stipendiaten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 8,0%.
Auch im Jahr 2018 erhielten Studentinnen und Studenten an den niedersächsischen Universitäten die meisten Deutschlandstipendien (1.223 Personen, 51,6%). Es folgten die Studierenden an den Fachhochschulen (1.060 Personen, 44,8%) und an den Kunsthochschulen (85 Personen, 3,6%).
Die größte Zahl von Studierenden (827 Personen, 34,9%) wurde im Jahr 2018 in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften gefördert. Zusammen mit den 256 (10,8%) Stipendiatinnen und Stipendiaten aus dem Bereich Mathematik/Naturwissenschaften studierten damit 45,7% der Geförderten ein sogenanntes MINT-Fach. Der Anteil der geförderten Frauen in den MINT-Fächern lag bei 36,0%.
Weitere 639 (27,0%) Stipendiatinnen und Stipendiaten waren in den Fächergruppen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften eingeschrieben. Die übrigen 646 (27,3%) Geförderten studierten ein Fach aus den Bereichen Geisteswissenschaften, Sport, Medizin, Agrarwissenschaften oder Kunst.
Im Jahr 2018 kamen fast 2,2 Millionen Euro zur Förderung der Studierenden an den niedersächsischen Hochschulen von privaten Mittelgebern. Das waren 173.700 Euro mehr (+8,7%) als 2017. Vor allem Kapitalgesellschaften steuerten mit 769.950 Euro den größten Anteil bei, insgesamt 35%. Ähnlich hoch war der Anteil aus dem Bereich der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts mit fast 697.500 Euro (32,0%).
Das Deutschlandstipendium wurde im Jahr 2011 zur Unterstützung von Studierenden und Studienanfängerinnen und Studienanfängern eingeführt, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Neben Begabung und Leistung werden auch gesellschaftliches Engagement und persönliche Lebensumstände berücksichtigt. Das einkommensunabhängige Fördergeld in Höhe von monatlich 300 € wird je zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln vom Bund und von privater Förderung getragen. Die Hochschulen sind dafür zuständig, die privaten Mittel einzuwerben. Im Rahmen der Statistik zum Deutschlandstipendium werden diese privaten Mittel erfasst und in der sog. Mittelgeberstatistik ausgewiesen. Die Dauer der Förderung umfasst mindestens zwei Semester und maximal die Regelstudienzeit.
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