Zahl der Insolvenzen im ersten Halbjahr 2019 weiterhin rückläufig
LANDESAMT FÜR STATISTIK NIEDERSACHSEN, Pressemitteilung Nr. 074 vom 22.08.2019
Die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzen lag im ersten Halbjahr 2019 bei 4.764 Verfahren. Dies waren 5,1% weniger als im Vorjahreszeitraum 2018. Gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden im ersten Halbjahr 2019 voraussichtliche Forderungen in Höhe von 154 Millionen Euro gestellt. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Schuldenlast betrug damit 32.396 Euro.
Bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen gab es einen Rückgang von 12,0%. Insgesamt 742 Anträge auf Insolvenzeröffnung wurden von niedersächsischen Unternehmen im ersten Halbjahr 2019 gestellt.
Die 742 insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt der Beantragung des Insolvenzverfahrens insgesamt 7.956 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die voraussichtlichen Forderungen gegenüber diesen Unternehmen summierten sich auf 935 Millionen Euro.
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